Kfz-Versicherung: Bei Beitragserhöhungen jetzt Kündigung noch möglich
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bis nächstes Jahr warten – oder prüfen,
ob der jetzige Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dann können Autofahrer jetzt noch von
ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Tipp des
Kfz-Direktversicherers R+V24: die Beitragsrechnungen von diesem und letztem Jahr genau
vergleichen. Denn selbst wenn der Gesamtbe¬trag nicht gestiegen ist, kann eine
Beitragserhöhung vorliegen.
Bei Beitragserhöhungen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung auch jetzt noch kündigen.(firmenpresse) - „Wer sparen möchte, muss allerdings besonders genau hinschauen“, sagt Torsten Nils Unger
von R+V24. Denn nicht immer ist eine Preiserhöhung auf den ersten Blick zu erkennen –
beispielsweise wenn die Summe, die bezahlt werden muss, gleich oder sogar niedriger ist,
sich aber ihre Aufteilung geändert hat.
Für das Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungsverträgen gelten folgende Regeln:
•Wenn der Beitrag bei gleichen Leistungen höher ist als im vergangenen Jahr, können
Autofahrer jetzt noch kündigen. Genau vier Wochen nach Rechnungseingang muss das
Schreiben bei der Versicherung eingetroffen sein.
•Das Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn sich die Typ- oder Regionalklasse ändert.
Wird es also teurer, ohne dass es beim Autobesitzer Änderungen gab, gilt das als
Beitragserhöhung – selbst wenn diese Erhöhung durch eine bessere Schadenfreiheitsklasse
ausgeglichen wird und die Gesamtsumme nicht steigt.
Achtung: Auch ein Schaden am Auto kann die Versicherung verteuern, weil man in der
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Das ist jedoch keine Beitragserhöhung, die
Kündigung also nicht möglich. Dasselbe gilt für alle beitragsrelevanten Änderungen, die der
Versicherungsnehmer selbst meldet. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug oder eine
andere jährliche Fahrleistung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über
das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach
online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher
Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
R+V 24
Frau Stefanie Simon
Abraham-Lincoln-Str. 17
65193 Wiesbaden
presse(at)rv24.de
Datum: 02.12.2008 - 14:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 66470
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Antonia Gaile
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06172/ 90 22 010
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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