Finanzmarktkrise: IFHandwerk empfiehlt Geldeinlagen auf mehrere Banken zu verteilen

Finanzmarktkrise: IFHandwerk empfiehlt Geldeinlagen auf mehrere Banken zu verteilen

ID: 66661

Die Erschütterungen an den weltweiten Finanzmärkten gehen weiter und haben längst die „reale Wirtschaft“ erreicht – auch in Deutschland. Davon zeugen die Einbrüche bei Kreditinstituten. Seit 1950 sind in Deutschland auch ohne weltweite Finanzmarktkrise bereits mehr als 150 überwiegend kleinere Privatbanken zusammengebrochen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Interessenverband Freier Handwerker e. V., (IFHandwerk) mittelständischen Betrieben die Aufteilung ihres Betriebsvermögens auf mehrere Banken.



(firmenpresse) - Die Erschütterungen an den weltweiten Finanzmärkten gehen weiter und haben längst die „reale Wirtschaft“ erreicht – auch in Deutschland. Davon zeugen die Einbrüche bei Kreditinstituten. Seit 1950 sind in Deutschland auch ohne weltweite Finanzmarktkrise bereits mehr als 150 überwiegend kleinere Privatbanken zusammengebrochen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Interessenverband Freier Handwerker e. V., (IFHandwerk) mittelständischen Betrieben die Aufteilung ihres Betriebsvermögens auf mehrere Banken.

„Handwerksbetriebe und andere inhabergeführte Unternehmen müssen jetzt für die Zukunft vorsorgen – die Krise ist noch nicht ausgestanden“, urteilt Diplom-Volkswirt Michael Wörle, Geschäftsführer des IFHandwerk. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 90 Prozent der Einlagen eines Privat- oder Firmenkunden bei einem einzelnen Kreditinstitut verbindlich ab, maximal jedoch nur 20.000 Euro. Vor allem Betriebsvermögen liegen in vielen Fällen darüber. „Firmenchefs sollten deshalb ihr Kapital auf unterschiedliche Banken verteilen, das macht ihr Unternehmen im Falle einer Bankinsolvenz weniger anfällig“, empfiehlt Wörle. Einige Banken gehören einer freiwilligen Einlagensicherung an die auch Oberhalb der Grenze von 20.000 Euro Einlagen zu 100% absichert. Diese hat jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter für den Bankkunden. So wird in Gegensatz zu den Kreditinstituten, die ihre Kunden über die Unverbindlichkeit der freiwilligen Einlagensicherung aufzuklären, durch die Medien meist irrtümlich der Eindruck eines verbindlichen Entschädigungsanspruchs vermittelt.


Besonders effizient ist die Aufteilung des Betriebs- oder Privatvermögens auf unterschiedliche Bankengruppen. Denn die Sicherungssysteme von Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Bausparkassen laufen getrennt voneinander. So wird zum Beispiel im Falle der Pleite einer Privatbank die Organisation der Sparkassen nicht zwangläufig in Mitleidenschaft gezogen. Der IFHandwerk warnt davor, bei der privaten Einalgensicherung der Banken an eine Rechtsverbindlichkeit zu glauben. „Es gibt bei der freiwilligen Einlagensicherung keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Kunden, die im Ernstfall auf einen Versicherungscharakter vertrauen, können leer ausgehen“, so Michael Wörle.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der IFHandwerk e.V. wurde 2002 von einer Gruppe Handwerkerinnen und Handwerker sowie Beratern gegründet. Er setzt sich für die Deregulierung des Handwerks ein:

Freie Handwerksausübung in Deutschland wie in fast allen europäischen Staaten. Notwendig ist deshalb die Abschaffung des Meisterzwangs in Deutschland, die deutsche Handwerker gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligt. Die Kunden sollen allein entscheiden dürfen, wen sie beauftragen. Meisterbetriebe sollen sich dem Wettbewerb stellen. Der jetzige Berufsmonopol dient vor allem der Verhinderung unliebsamer Konkurrenz und bietet die Grundlage der Verfolgung von Handwerkern und Kunden. Der Meisterzwang sichert nicht die handwerkliche Qualität, sondern verhindert Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.


Die freie Handwerksausübung bedingt auch, dass die Zwangsmitgliedschaft in den Handwerkskammern für Meisterbetriebe wie auch handwerksähnliche Unternehmen abgeschafft werden soll. Die Handwerksorganisationen bekommen den Löwenanteil der Subventionen und nutzen die öffentlichen Gelder nicht nur zur Unterstützung und Weiterbildung der Handwerksunternehmen, sondern zur Verfolgung und Unterdrückung freier Anbieter im Handwerk. Die Subventionierung der Handwerkskammer-Repressionen muss aufhören.


Die freie Handwerksausübung ist nicht vereinbar mit der Handwerkerpflichtversicherung. Hierunter leiden vor allem Handwerksmeister, denen die freie Wahl ihres Rentenversicherungsanbieters verweigert wird. Mit der Handwerksrolleneintragung vollhandwerklicher Einzelunternehmer und Personengesellschaften beginnt grundsätzlich die Versicherungspflicht. Das ist eine Benachteiligung.




Leseranfragen:

IFHandwerk e.V.
Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Ansprechpartner: Diplom-Volkswirt Michael Wörle

Tel.: 0172 – 40 15 796 (Presse); Tel.: (040) 399 00 167 – Fax: (040) 399 00 331




PresseKontakt / Agentur:

IFHandwerk e.V.
Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Ansprechpartner: Diplom-Volkswirt Michael Wörle

Tel.: 0172 – 40 15 796 (Presse); Tel.: (040) 399 00 167 – Fax: (040) 399 00 331




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Bereitgestellt von Benutzer: matthias0307
Datum: 03.12.2008 - 17:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Matthias Still
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-23554568

Kategorie:

Handwerk


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.12.2008

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