EU erkennt PR-Abschlüsse der EAPR, des communication college und der PR-Akademie Rhein-Main an
ID: 69004
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie in jedem Mitgliedstaat der EU den
erlernten Beruf ausüben dürfen. Innerhalb der EU sind die Ausbildungswege und
Berufsabschlüsse allerdings recht unterschiedlich. Während zum Beispiel Auszubildende in
Deutschland neben der praktischen Ausbildung die Berufsschule besuchen, werden in
Italien die Azubis generell in Schulen ausgebildet. Das Grundprinzip ist einfach: Wenn sie
in ihrem Heimatland für ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen sie ihn in allen anderen
Mitgliedstaaten ebenfalls ausüben. Der staatlich zugelassene und zertifizierte Kurs des
communication-college (www.communication-college.org) und die darauf aufbauenden
Präsenzkurse der PR Akademie Rhein-Main (www.pr-akademie-rheinmain.de) führen zu
Berufsabschlüssen in der Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations. In Deutschland ist eine
Förderung nach SGB-III durch die Bundesagenturen für Arbeit möglich. Die
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Mannheim, hat den Kurs bundesweit erneut
als Maßnahme anerkannt und zugelassen. Die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für
Arbeit Mannheim, teilt zusätzlich mit, dass "das communication-college eine Ausbildung
durchführt, die den Zielen der Weiterbildungsförderung entsprechen, nach ihrer Dauer, der
Leistungsfähigkeit des Trägers, der Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der
Lehrkräfte, der Gestaltung des Lehrplans, der Unterrichtsmethode und der Güte der zum
Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel, eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten
lassen, angemessene Teilnahmebedingungen bieten und damit ordnungsgemäß auf
einen Beruf vorbereitet". So also ein staatlicher Abschluss (wie in der Öffentlichkeitsarbeit
zum Beispiel ein IHK-Abschluss) vorliegt, ist eine Anerkennung in einem anderen EU-Land
unproblematisch und die Arbeit kann sofort aufgenommen werden. Anders verhält es sich
bei so genannten reglementierten Berufen: Zur Anerkennung müssen sie bei den
zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedslandes - für die Anerkennung in Deutschland
ist dies die ZAB bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister - einen Antrag stellen, der
innerhalb von vier Monaten bearbeitet werden muss. Nur wenn sich ihre Ausbildung in
Dauer oder Inhalt erheblich von der im Gastland unterscheidet, können Nachweise über
Berufserfahrung, einen Lehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Wichtig: Es
darf immer nur ein zusätzlicher Nachweis von ihnen gefordert werden. Eine Anerkennung
für nicht reglementierte Berufe ist nicht erforderlich - sie können direkt die Arbeit
aufnehmen. Das gilt natürlich auch für Selbstständige. Um eine Anerkennung der
unterschiedlichen Abschlüsse zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten Übersichten zu
Berufsfeldern und den entsprechend notwendigen Nachweisen vorlegen.
Abschlusszeugnisse müssen übersetzt werden - nicht nur sprachlich, sondern eben auch
"inhaltlich", damit sie verglichen werden können.
Presse:
Nadja Merl-Stephan
Im Schloss 4 –
35321 Laubach
T. 0 64 05-95 00 72
Air 0174. 31 72 401
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communication-college
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T. 06203. 93 63 81
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D-68526 Ladenburg
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www.communication-college.org
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Nadja Merl-Stephan
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Datum: 05.01.2009 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: nadja Merl-Stephan
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Freigabedatum: 05.01.2009
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