Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Witwer und Witwen sollten Steuerpflicht prüfen

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Witwer und Witwen sollten Steuerpflicht prüfen

ID: 72376

Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.



(firmenpresse) - Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ende des Jahres die Rentenversicherungsträger die Höhe der Rentenbezüge an das Finanzamt melden. Dieses prüft automatisch, ob eine Steuerpflicht besteht. Und zwar rückwirkend bis 2005. Seither gilt das neue Alterseinkünftegesetz, demzufolge mindestens 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden muss. Eine Steuer fällt an, wenn dieser Anteil – nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen – über dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro für Alleinstehende bzw. 15.328 Euro für Verheiratete liegt. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 oder früher in den Ruhestand ging, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Seither hat sich der Prozentsatz Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte erhöht. Wer beispielsweise 2008 in Rente ging, muss 56 Prozent seiner gesetzlichen Renteneinkünfte versteuern.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., von Experten nachrechnen zu lassen, ob eine Steuerpflicht besteht – auch wenn vor 2005 keine Steuern gezahlt werden mussten. Solche Berechnungen führen zum Beispiel Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für ihre Mitglieder durch. Annähernd 500.000 Mitglieder zählt der bundesweit tätige Lohnsteuerhilfeverein, der im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur die Einkommensteuererklärung übernimmt, sondern auch in allen anderen Fragen rund um das Thema Steuern berät. Neben Arbeitnehmern nehmen auch immer mehr Rentner die Hilfe der Steuerexperten in Anspruch. Allein im Jahr 2008 stieg die Mitgliederzahl um ca. 5.000.

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



PresseKontakt / Agentur:

Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
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Südliche Ringstraße 5c
91126 Schwabach
Tel: 09122 / 85688
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Datum: 09.02.2009 - 14:57 Uhr
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