Die MLP AG: „Bei Wertpapier-Verkäufen auf die Abgeltungssteuer achten“

Die MLP AG: „Bei Wertpapier-Verkäufen auf die Abgeltungssteuer achten“

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Die MLP AG rät Anlegern zur Vorsicht aufgrund des FiFo-Prinzips

Wiesloch, im Februar 2009: Anleger müssen seit Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 auf die richtige Depot-Struktur achten – andernfalls drohen bei einem Verkauf von Wertpapieren erhebliche Renditeeinbußen durch Anwendung des FiFo-Prinzips. FiFo steht für „First in – first out“ und bedeutet so viel wie „zuerst hinein – zuerst heraus“. Die Auswirkung auf ein Wertpapierdepot: Aktien, Anleihen oder Fondsanteile, die ein Anleger als erstes gekauft hat, werden beim Verkauf auch zuerst wieder abgestoßen.



(firmenpresse) - Anleger müssen seit Anfang 2009 auf sämtliche Kapitalanlagen eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen – insgesamt sind das steuerliche Belastungen von bis zu 28 Prozent. Erhoben wird die neue Steuer auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne. Einzige Ausnahme: Wertpapiere, die Anleger vor 2009 erworben haben und mindestens ein Jahr halten, bleiben von der Abgeltungssteuer verschont. Die unabhängigen Finanzexperten der MLP AG raten aber: Wer beim Verkauf der Wertpapiere nicht ganz genau hinschaut, macht sich den Vorteil von vor 2009 erworbenen Wertpapieren wegen des so genannten FiFo-Prinzips schnell zunichte. Die MLP AG rät deshalb zur Vorsicht, um die Anwendung des FiFo-Prinzips zu verhindern.
An einem typischen Beispiel verdeutlicht die MLP AG die negativen Folgen des FiFo-Prinzips: Ein Anleger hat im Februar 2008 zu einem Kurs von 100 Euro 100 Fondsanteile gekauft. Im Februar 2009 nutzt er die inzwischen gefallenen Kurse zu einem erneuten Einstieg; er kauft weitere 100 Stück, diesmal nur zu 50 Euro. Bei einer ersten Erholung der Märkte im Februar 2011 verkauft er 100 Stück zum Kurs von 105 Euro wieder – ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Der Grund: Gemäß FiFo-Prinzip sieht das Finanzamt die im Februar 2008 für 100 Euro je Stück erworbenen alten Bestände im Depot als zuerst verkauft an.
Dieser kurzfristige Vorteil hat nach Meinung der MLP AG langfristig einen negativen Effekt. Verkauft der Anleger nämlich zehn Jahre später im Jahre 2021 die restlichen im Februar 2009 erworbenen Anteile, greift die Abgeltungssteuer. In diesem Fall beläuft sich nach Berechnung der MLP AG der Gesamtgewinn seines Investments auf nur 10.439 Euro, weil der Anleger nun auf einen großen Teil des Gewinns Abgeltungssteuer zahlen muss (Basis der Berechnung ist eine Rendite von 6 Prozent pro Jahr, thesaurierend, nur Kursgewinne und nach Kosten). Hätte der Anleger hingegen steueroptimal gehandelt, wären ihm 12.764 Euro Gewinn geblieben – also rund 22 Prozent mehr als im steuerlich ungünstigeren Fall.


Dieses FiFo-Prinzip lässt sich nach Meinung der MLP AG nur durch eine Zweitdepot-Lösung aushebeln. MLP AG empfiehlt Anlegern deshalb die Prüfung einer solchen Lösung, also die Aufspaltung des Wertpapierbestandes in zwei getrennte Depots – steuergeschützte Anlagen in das eine, die übrigen Wertpapiere in das andere Depot. Nach Ansicht der MLP AG sollten Anleger aber Kosten und Nutzen der jeweiligen Umsetzung prüfen. „Vor diesem Hintergrund ist es gerade nach der Einführung der Abgeltungssteuer wichtig, auf die richtige Struktur im Depot zu achten“, betont Horst Schneider, Leiter Vermögensmanagement bei MLP AG.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 19.02.2009 - 11:49 Uhr
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