Internet-Lotto ist verboten - Von Gesetzeslücken, Auswanderungen & Rechtsstreits - Mehr Verwirr

Internet-Lotto ist verboten - Von Gesetzeslücken, Auswanderungen & Rechtsstreits - Mehr Verwirrung als Nutzen?

ID: 73847
(firmenpresse) - Für sehr viele Lotto-Spieler war es der beste Weg, staatliches Lotto zu spielen: Das Lotto-Spielen im Internet.

Aus einigen guten Gründen. War es doch bequem von zuhause aus möglich, ohne lästige Wege zur Lotto-Annahmestelle, an der man gerade bei hohen Jackpots regelmäßig eine riesige Schlange antreffen musste.

Auch konnte man seine Lieblingszahlen nur ein einziges Mal tippen und hatte mit einem Dauerschein bis zur manuellen Storno fortan „seine Ruhe“: Einmal abgegeben, wurde regelmäßig und automatisch getippt, der Spieler bei einem möglichen Gewinn benachrichtigt und die Quoten kamen auch noch ins Email-Postfach.

Doch all dies ist nun, wie man unschwer aus den letzten Sätzen erlesen könnte, Vergangenheit. Seit dem 01.01.2009 ist Internet-Lotto in Deutschland verboten.

Mit diesem Verbot soll vor allem der Spielsucht entgegengewirkt werden, doch das Ganze hat wohl weitreichendere Folgen, als man vermutet hätte:

Viele Internet-Lotto-Anbieter mussten ihre Aktivitäten einstellen und Ihre Portale schließen. Andere wiederum versuchten sofort eine Gesetzeslücke zu finden – und wurden fündig… scheinbar!

So zog es einige größere Anbieter ins Ausland. Sie gehen ihren Aktivitäten von nun aus mit ausländischen Domains im Ausland nach und versuchen so, das Gesetz zum umgehen. Eine feine Sache sollte man jetzt denken. Kann ich doch weiter bequem online Lotto spielen. Doch weit gefehlt. Diese Anbieter weisen dennoch drauf hin, dass Spielscheine von Leuten, die sich bei Abgabe innerhalb Deutschland befinden, aus „momentan rechtswidrigen Umständen“ (Zitat) nicht angenommen werden.

Bereits vielfach wurde außerdem schon drauf hingewiesen, dass man im Falle eines Gewinnes, dieses nicht ausgezahlt bekommt, weil man auf nicht-legalem Wege am staatlichen Lotto teilgenommen hat.

Dies sollte wiederum abschrecken – nichts wäre ärgerlicher als dass die Gewinnwahrscheinlichkeit von etwa 1:140.000.000 im Spiel 6 aus 49 aus glücklichen Umständen „für sich entscheiden“ konnte – dann aber auf den Gewinn verzichten muss!



Für andere Anbieter versuchen ihr Glück über den rechtlichen Weg. Während für die Spieler der berühmte „Rechtsweg stets ausgeschlossen“ ist, gehen manche Anbieter von Internet-Lotto-Services genau diesen und möchten das, in ihren Augen rechtswidrige, Gesetz durch Klagen stürzen.

„Böse Stimmen“ behaupten gar, dass es dem Staate Deutschland mal wieder nur um den Profit geht…

Wenn man bedenkt, dass hier auch Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen können, sollten diverse Anbieter ihre Aktivitäten komplett einstellen müssen, muss man sich fragen, welchem Zweck dieses Verbot nun wirklich dient: Dem Kampf gegen Spielsucht oder um Profit…

Eines steht jedoch fest: Das Verbot vom 01.01.2009 ist umstrittener denn je und hat einiges an Verwirrung gestiftet. Wie diverse angekündigte Rechtsstreits ausgehen werden, bleibt nur abzuwarten.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 20.02.2009 - 15:04 Uhr
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Freigabedatum: 20-02-2009

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