Unerwünschte Telefonanrufe werden wirksam bekämpft
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Unerwünschte Telefonanrufe werden wirksam bekämpft
Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung im Verbraucherausschuss
Unerwünschte Telefonanrufe, untergeschobene Telefonverträge und Verbrauchertäuschung sind bundesweit zur Plage geworden. Seit Beginn der Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht und von der zuständigen Justizministerin wirksame Maßnahmen gegen die Telefonbelästigung gefordert. Mit Erfolg: Durch das heute im Verbraucherausschuss gebilligte Maßnahmenpaket wird den schwarzen Schafen endlich das Handwerk gelegt. Folgende Verschärfungen sind vorgesehen:
- Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.
- Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
- Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen wird ein Widerrufsrecht eingeführt.
- Bei telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Telekommunikation, Strom, Gas) wird im Falle eines Anbieterwechsels die Textform mit Verbraucherunterschrift erforderlich, um das Unterschieben von fernmündlich geschlossenen Verträgen zu unterbinden.
- Im Falle einer Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucher ein umfassendes Widerrufrecht. Verbraucher müssen zudem über Vertragskonditionen und Widerrufmöglichkeiten schriftlich aufklärt werden.
Mit diesem Maßnahmenpaket werden wir belästigende Telefonanrufe eindämmen. Auf Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Gesetz nach drei Jahren hinsichtlich seiner Wirkung überprüft. Ebenso setzt sich die Unionsfraktion für eine breite Kampagne zur Verbraucheraufklärung ein.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 18.03.2009 - 18:51 Uhr
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