Lebensmittelsicherheit und Tierschutz werden vorangebracht

Lebensmittelsicherheit und Tierschutz werden vorangebracht

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Lebensmittelsicherheit und Tierschutz werden vorangebracht

Klare Verbesserungen für Verbraucher und Landwirte



(pressrelations) - Zur Verabschiedung der Gesetzentwürfe zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen und zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und der zuständige Berichterstatter, Franz-Josef Holzenkamp MdB:

Der Gesamtkompromiss der Koalitionsfraktionen bringt klare Verbesserungen sowohl für die Verbraucher als auch für die Landwirte.

Durch die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen – gemäß einer Protokollerklärung des Ausschusses zunächst nur für Legehennen - werden alle potentiellen Hersteller erfasst. Wettbewerbsverzerrungen werden dadurch verhindert. Darüber hinaus werden Veterinärbehörden und Wirtschaft bei der Genehmigung neuer Anlagen entlastet, da die Einzelfallprüfung auf Einhaltung der Tierschutzanforderungen entfallen kann. Die Tierhaltung insgesamt wird durch die neue Regelung profitieren, denn neue, wissenschaftlich basierte Erkenntnisse im Tierschutz können permanent in die Prüfung und Zulassung der Stalleinrichtungen einfließen.

Mit der Änderung des LFGB werden endlich Verbesserungen bei der Bekämpfung des Handels mit Gammelfleisch eingeführt. Der Bußgeldrahmen bei fahrlässigen Verstößen wird deutlich erhöht. Lebensmittelunternehmer werden zur Information der Behörden verpflichtet, wenn ihnen unsichere Lebensmittel angeboten werden und sie diese zurückweisen.

Wichtig für die Landwirte ist die teilweise Wiedereinführung der Möglichkeit der Verfütterung von tierischen Fetten. Diese Entscheidung orientiert sich streng an wissenschaftlichen Kriterien. Die Europäische Lebensmittelbehörde, das Bundesamt für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut haben übereinstimmend erklärt, dass ein Verbot der Verwendung von Fetten als Futtermittel für Nichtwiederkäuer nicht mehr gerechtfertigt ist. Es ist erschreckend, mit welchen Falschinformationen die Grünen in der heutigen Ausschusssitzung diese Entscheidung in ein negatives Licht zu rücken versuchen.



Die Unionsfraktion orientiert sich bei ihren Entscheidungen an den Erfordernissen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Und vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung zu den Fetten vertretbar und sorgt für eine Kostenentlastung beim landwirtschaftlichen Berufsstand.


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Datum: 18.03.2009 - 18:51 Uhr
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