Endlich kein unkontrolliertes Nachspionieren per Handy mehr

Endlich kein unkontrolliertes Nachspionieren per Handy mehr

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Endlich kein unkontrolliertes Nachspionieren per Handy mehr



(pressrelations) - Anlaesslich der 2.-3. Lesung des Ersten Gesetzes zur Aenderung des Telekommunikationsgesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Manfred Zoellmer:

Die neue Regelung des Gesetzes zur Aenderung des Telekommunikationsgesetzes schiebt der missbraeuchlichen Nachstellung durch Handyortungsdienste endlich einen wirksamen und verlaesslichen Riegel vor. Die von der SPD-Bundestagsfraktion erhobenen Forderungen nach erhoehten Anforderungen hinsichtlich der Einwilligung in solche Ortungsdienste sowie deren Nachvollziehbarkeit, haben sich in vollem Ausmass in der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes niedergeschlagen.

Bislang eroeffneten Anbieter von sogenannten Mobilfunkzusatzdiensten die Moeglichkeit der Ortung von Mobilfunkgeraeten, indem auf die beim Netzbetreiber vorliegenden Standortdaten zurueckgegriffen wurde. Dadurch wurde eine funkzellengenaue lokale Erfassung des einzelnen Mobilfunknutzers moeglich.

Nicht klar geregelt waren bislang die Anforderungen an die Einwilligung in diese Dienstleistungen. Dies hatte zur Folge, dass von verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich Massstaebe angelegt wurden. Verbreitet war dabei eine simple Einwilligung per SMS mit einmalig erfolgender Auftragsbestaetigung. Deshalb ergaben sich erhebliche Missbrauchspotenziale durch die Erschleichung der Einwilligung durch nichtberechtigte Dritte. Das wiederum ermoeglichte die Zweckentfremdung des Mobiltelefons als privates Spionageinstrument.

Die Neuregelung stuft nun Standortdaten in Paragraf 98 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz als besonders sensible Daten ein. Im Hinblick auf die Einwilligung wird nun an gleicher Stelle die ausdrueckliche, gesonderte und schriftliche Erteilung gefordert. Dazu kommt, dass spaetestens nach fuenfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes eine Textmitteilung an das betroffene Endgeraet zu ergehen hat, in der der Nutzer ueber den Vorgang informiert wird.



Mit der Neuregelung haben wir einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem hoch einzuschaetzenden Interesse der Vertraulichkeit sensibler Daten und der Funktionalitaet der im Allgemeinen sehr nuetzlichen und begruessenswerten Mobilfunkzusatzdienste gefunden. Das Gesetz bietet auch in Zukunft die Gewaehr, am Mobilfunkverkehr teilnehmen zu koennen, ohne Opfer einer widerrechtlichen Nachstellung zu werden.


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Datum: 26.03.2009 - 15:32 Uhr
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