Verwaltungsgerichtsurteil widerspricht Rechtsauffassung des Innenministeriums
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Verwaltungsgerichtsurteil widerspricht Rechtsauffassung des Innenministeriums
"Durch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wird die Neuregelung des Erwerbs von Sprachkenntnissen vor der Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs ad absurdum geführt. Ein türkischer Staatsangehöriger muss beim Grenzübertritt lediglich Dokumente mit sich führen, aus denen sich ergibt, dass er nicht nur einen Besuchsaufenthalt plant, sondern der vorrangige Zweck der Einreise die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist, wozu letztlich auch der Erwerb von Sprachkenntnissen bei entsprechenden Sprachkursanbietern gehört.
Die Bundesregierung muss jetzt endlich der Rechtsauffassung der Experten folgen und eine zügige Umsetzung des Soysal-Urteils nicht nach dem Motto, dass 'nicht sein kann, was nicht sein darf', verschleppen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 26.03.2009 - 15:32 Uhr
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