Firmenname „Cool“ als Marke schutzfähig?

Firmenname „Cool“ als Marke schutzfähig?

ID: 86561

Viele Unternehmer wählen für ihre Firma kreative Namen, die sie bei den potentiellen Kunden einerseits aus der Masse an Konkurrenten herausstechen, andererseits auf ein innovatives Unternehmen schließen lassen. Um diese Namen vor der Konkurrenz zu schützen, melden sie sie nicht selten als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München an.



(firmenpresse) - So hatte das Bundespatentgericht am 16.03.2009 (Az.: 27 W (pat) 69/09) darüber zu befinden, ob für die Dienstleistungen „Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Werbe- und wirtschaftliche Zwecke (Events); Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktion; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen“ „cool“ als Marke eingetragen werden könne.

Laut BPatG ist dies nicht möglich, da „cool“ nicht unterscheidungsfähig im Sinne des § 8 II Nr. 1 MarkenG sei. Grund dafür ist, dass es sich bei „cool“ um ein Wort aus einer geläufigen Fremdsprache handle, bzw „cool“ mittlerweile auch schon als Anpreisung Einzug in die deutsche Sprache gefunden habe.
Basiert eine Wortmarke lediglich auf einem beschreibenden Wort der deutschen oder einer gebräuchlichen Fremdsprache, so wird eine Unterscheidungskraft abgelehnt, die jedoch vorhanden sein muss, um eine Marke anmelden zu können.


Fazit:
Vor jeder Markenanmeldung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um vergebliche Anmeldekosten beim Deutschen Patent- und Markenamt zu vermeiden, denn diese entstehen auch, wenn die Eintragung der Marke abgelehnt wird.


© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
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Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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drucken  als PDF  Zypern Firma - erfolgreich eine Firma in Zypern gründen Auer Witte Thiel: „Auf die genaue Wohnfläche von Dachterrassen achten“
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Datum: 29.04.2009 - 14:39 Uhr
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