VIP Medienfonds 4: CLLB Rechtsanwälte sieht neue Chance für Anleger

VIP Medienfonds 4: CLLB Rechtsanwälte sieht neue Chance für Anleger

ID: 89576
(firmenpresse) - Nach wie vor scheuen sich viele Anleger des VIP Medienfonds 4 Ansprüche gegen die beteiligten Banken geltend zu machen.

Dies trotz der Tatsache, dass bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich gegen die Commerzbank AG bestritten werden konnten. Gerade auch die sog. „kick-back-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) verbesserte die rechtliche Situation deutlich.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2008 (Az.: XI ZR 33/08) ermöglicht nunmehr auch Anlegern des VIP 4 Medienfonds – ungeachtet einer etwaigen Verjährung der Prospekthaftungsansprüche – ein Vorgehen gegen die HypoVereinsbank AG.

In vorgenannter Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof im Wesentlichen klar, dass der Anleger seinen Darlehensvertrag auch bei nur teilweiser Fremdfinanzierung einer Beteiligung widerrufen kann, mit der Folge, dass er das Darlehen nicht mehr weiter bedienen muss und seine von ihm selbst geleistete Fondseinlage erstattet bekommt. Voraussetzung hierfür ist zum Einen ein verbundenes Geschäft und zum Anderen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Von einem verbundenen Geschäft kann nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, beim VIP 4 Medienfonds ausgegangen werden, da bei diesem Fonds der Darlehensvertrag und die Fondsbeteiligung eine wirtschaftliche Einheit bilden. Beim VIP 4 mussten obligatorisch 45,5 % über ein Darlehen bei der HypoVereinsbank AG finanziert werden.

Weitere Voraussetzung eines Widerrufs ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Zwar existiert – soweit ersichtlich – noch keine gerichtliche Entscheidung zu der Frage der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung des „VIP 4-Darlehensvertrages“, jedoch weist die Widerrufsbelehrung nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mehrere Fehler auf.

Ein erfolgreicher Widerruf des Darlehens hätte zur Folge, dass der Anleger sein eingezahltes Kapital zzgl. Agio erstattet bekommt und von den Darlehensverpflichtungen des „VIP 4 Darlehens“ frei wird.



Im Gegensatz zu einer erfolgreichen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs kann der der Anleger aber bei einem bloßen Widerruf keinen entgangenen Gewinn oder die Erstattung bzw. Freistellung von steuerlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verlangen. Auf der anderen Seite stellt sich im Falle eines erfolgreichen Widerrufs die Frage der Verjährung nicht.

Anleger des VIP 4 Medienfonds, die bis dato untätig geblieben sind, sollten daher nunmehr umgehend einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



drucken  als PDF  Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen WOLFF: Waffenrecht - Regierungsvorschläge untauglich
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 13.05.2009 - 17:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 89576
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.05.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 612 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VIP Medienfonds 4: CLLB Rechtsanwälte sieht neue Chance für Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anlagebetrug ...
Aufatmen bei einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte: Sie hatte bei einer betrügerischen Trading-Plattform namens Grandefex einen Betrag von über 327.000 Euro eingezahlt. Nunmehr hat die Mandantin das komplette Geld zuzüglich Zinsen zurückerhalten, so Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve

Sale-and-rent-back – Verkäufer erhält Auto zurück und kann Kaufpreis behalten ...
München, 13.11.2025. Das OLG Karlsruhe hat am 7. Oktober 2025 ein bemerkenswertes Urteil zu Sale-and-rent-back-Geschäftsmodellen, wie es bspw. von Pfando betrieben wird, gefällt. Es entschied, dass der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Kläger de

Online-Sportwetten - EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24 ...
München, 24.09.2025. Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch keine Entscheidung getroffen, aber zwischen den Zei


Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte


Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen ...
Am 6. September 2005 überfiel der nicht vorbestrafte Angeklagte in einer Wohnstraße in Dresden-Hellerau eine Neunjährige, zerrte sie in sein Auto, verschleppte sie in einen Wald und vergewaltigte sie. Vier Monate später, am 10. Januar 2006, überwältigte er eine damals Elfjährige in Coswig (Sa

Krisenmanagement nach einem Amoklauf ...
Nach einem sogenannten "Großschadensereignis" (so die Fachsprache) wie beispielsweise einem Amoklauf fühlen sich alle beteiligten Menschen verletzlich, aufgewühlt und erleben oftmals eine tiefe Erschütterung ihres Glaubens- und Weltbildes. Auf Angst folgen Gefühle wie Wut und Hilflosi

Große Koalition knickt vor Waffenlobby ein ...
mpromiss der Großen Koalition beim Waffenrecht erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ?Die Große Koalition knickt vor der Waffenlobby ein. Sie versucht sich mit einer durchsichtigen Placebo-Reform an der notwendigen Verschärfung des Waffenrechts vorbeizuschmuggeln.

Struck: Grundgesetzaenderung nicht mit der SPD ...
Der Pressesprecher der SPD-Bundestagsfraktion Norbert Bicher erklaert: Peter Struck hat der Forderung aus der Union, fuer den Bundeswehreinsatz gegen Piraten das Grundgesetz zu aendern, eine klare Absage erteilt. "Die jetzige Rechtslage reicht voellig aus, deutsche Buerger die irgendwo als Gei


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z