Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Streitfall häusliches Arbeitszimmer: Karlsruher Richter mü

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Streitfall häusliches Arbeitszimmer: Karlsruher Richter müssen entscheiden

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Hoffnung für Lehrer: Das Finanzgericht Münster hält die steuerliche Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer zumindest teilweise für verfassungswidrig und hat den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nun müssen die Karlsruher Richter entscheiden, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Beschluss der Münsteraner Richter fiel am 18. Mai und wurde von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. begrüßt.



(firmenpresse) - Die Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer gilt seit 2007 und besagt, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur abzugsfähig ist, wenn es den Mittelpunkt des Berufslebens darstellt. Vor allem Lehrer werden nach Ansicht der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und anderer Steuerexperten dadurch benachteiligt. Sie konnten bis 2006 ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, weil ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, den sie zum Beispiel zur Korrektur von Klausuren nutzen können. Bis zu 1250 Euro konnten so als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Im aktuellen Fall hatte ein Lehrer am Finanzgericht in Münster geklagt (Az.: 1 K 2872/08 E) und einen Teilerfolg erzielt, denn der zuständige Senat setzte das Verfahren aus und gab die Frage an das Bundesverfassungsgericht weiter. Die Münsteraner Richter beurteilten die Neuregelung als teilweise verfassungswidrig, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Es entspreche nicht der Verfassung, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht berücksichtigt werden, obwohl im Falle des Lehrers für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dadurch entstehe ein Nachteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die ein Arbeitszimmer außerhalb des Hauses nutzen oder gegenüber Arbeitnehmern, die ihren beruflichen Mittelpunkt zu Hause haben.

Wie die Entscheidung in Karlsruhe ausfällt, ist völlig offen. Zwei andere Finanzgerichte in Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg hatten Klagen gegen die Neuregelung bereits zugunsten des Gesetzgebers entschieden. In Münster wurde zum ersten Mal die Verfassungsmäßigkeit bezweifelt.

Solange noch kein endgültiges Urteil gefällt ist, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern, das häusliche Arbeitszimmer auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben. Sollte die Neuregelung – ähnlich wie bei der Pendlerpauschale – durch die Gerichte gekippt werden, kann nur profitieren, wer zuvor das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angegeben hat. Die Steuererklärung für das Jahr 2008 muss bis zum 2. Juni 2009 beim Finanzamt sein.



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Datum: 20.05.2009 - 15:42 Uhr
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