Erfolg für Rentnerin und LV-Doktor im „Allianz-Fall“

(firmenpresse) -
Tägerwilen, 20. Mai 2009. Etwas Gutes tun wollte die fast 80-jährige Ruth S. und hierzu für ihren Sohn einmalig 6.000,-- Euro ordentlich verzinslich anlegen. Prompt stand ihr ein Allianz-Vertreter mit „Rat und Tat“ zur Seite. Doch nicht nur damit: Er witterte offensichtlich auch eine hohe Abschlussprovision für sich selbst.
Denn nachdem ein Jahr vergangen war, wurde ihr Konto erneut mit 6.000,-- Euro belastet. Beunruhigt wandte sich die Enkelin der schwerhörigen Frau an LV-Doktor, ein Projekt der Schweizer proConcept AG. Die Versicherungs-Profis fielen aus allen Wolken: Denn ihr war statt der Einmalanlage von 6.000,-- Euro ein jährlich zu besparender Lebensversicherungsvertrag verkauft worden – und das mit einer Laufzeit von über 42 Jahren! Ruth S. wäre also bei Vertragsablauf stolze 122 Jahre alt; ihr Sohn, für den der Vertrag gedacht war, aber ebenfalls schon 99!
Jens Heidenreich als Direktor der proConcept AG: „Nach Angaben der Enkelin ist der schlechte Gesundheitszustand für jeden Laien erkennbar. Ruth S. könne durch ihre Schwerhörigkeit kaum einem Gesprächsverlauf folgen. Wir können nur schlussfolgern, dass der Vertreter diese Situation bewusst ausgenutzt hat, um eine extra hohe Provision einstreichen zu können.“
Die Juristen von LV-Doktor nahmen sich der Sache an und forderten die Rückabwicklung des Vertrages. Der Erfolg stellte sich schnell ein, denn die ersten 6.000,-- Euro bekam sie recht schnell von der Allianz zurück überwiesen. Die von LV-Doktor versandte Pressemitteilung zu diesem Fehlberatungsbeispiel war von mehreren Medien aufgegriffen worden. Doch Ruth S. bestand nun darauf, dass der Vertrag gänzlich rückabgewickelt würde. Wohl auch, weil sie das Vertrauen in die Allianz verloren hat.
„Offensichtlich führte dabei der zu erwartende öffentliche Druck dazu, dass das Management der Allianz in dieser Sache einlenkte“, erklärt Jens Heidenreich. Denn in einem Schreiben kündigte der marktführende Versicherer an, man werde den Vertrag gänzlich auflösen und auch die Anzahlung von 6.000,-- Euro zurück überweisen.
„Wir freuen uns über diese Entscheidung und begrüßen die Reaktion der Allianz sehr. Jeder Mensch macht Fehler und auch die Allianz kann nicht jeden ihrer Vermittler permanent überprüfen. Insofern hat das Allianz-Management im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern Rückgrat bewiesen. Dies können wir nur lobend hervorheben“, erklärt der LV-Doktor Chef.
Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.
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