Knöllchenjäger für die Staatskasse: Bußgeldpolitik der Kommunen verstößt gegen Verfassung
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Mittelstand erwägt Musterklage
Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in fast allen Kommunen leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.
Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, meint Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, führt Mirbach weiter aus. So dominiere in Bonn eine Verkehrspolitik, die einseitig gegen Autofahrer gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten - ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.
Besonders ärgerlich sei die Knöllchenpolitik der Kommunen für den mittelständischen Einzelhandel, bemerkt der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers http://www.justus-online.de: „Es kann nicht sein, dass die kurzsichtigen Finanzinteressen der Stadtkämmerer bei der Parkraumbewirtschaftung die Kunden immer stärker zu Discountern und Einkaufzentren treibt, weil man dort große Parkplätze bietet und keine Knöllchen zu befürchten hat“. Er fordert von der Kommunalpolitik eine stärkere Unterstützung, um die Stadtzentren zu vitalisieren. „Im Gegensatz zu Aldi, Lidl, Norma und Co. zahlen die kleinen und mittleren Einzelhändler Gewerbesteuer, schaffen Ausbildungsplätze und bieten eine qualifizierte Einkaufsberatung. Von den Rathäusern müssen mehr Initiativen ausgehen, wenn es um Parkplätze, Betriebsgenehmigungen oder Anträge geht. Sonst kann man die Konsumentenabwanderung zur ‚Grünen Wiese' nicht aufhalten", warnt Mingers. Vor allen Dingen die Ordnungsämter sollten den Ermessensspielraum des Verwaltungsrechts wirtschaftsfreundlicher handhaben. „In der Regel wird das Ordnungsrecht zu Lasten der Unternehmer ausgelegt. Das ist schädlich für die Volkswirtschaft", sagt Mingers.
Die ordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen erinnern Michael Müller, Wirtschaftssenator des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmw.de, sehr stark an den ‚Hauptmann von Köpenick'. „Statt die Kaufkraft zu stärken, den Konsum anzukurbeln und die Innenstadt für den Einzelhandel attraktiver zu gestalten, beschäftigen sich die politisch Verantwortlichen mit einem bürokratischen Kleinkrieg gegen Unternehmer, Autofahrer, Raucher, Hauseigentümer oder Hundebesitzer“, resümiert Müller, Geschäftsführer des IT-Dienstleisters a&o http://www.aogroup.de. Die Knöllchenpolitik der Kommunen sollte nach seiner Meinung über eine Musterklage vor dem Verfassungsgericht zu Fall gebracht werden.
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Datum: 07.01.2008 - 16:02 Uhr
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