Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Pferde
Künftig wird für Reit- und Sportpferde der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Rechtsprechung hat Auswirkungen auf den Pferdemarkt.
Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Pferde(firmenpresse) - Mehr als 500 Pferdehändler und Verkaufsställe nutzen den großen Online-Pferdemarktplatz pferde.de (http://www.pferde.de/pferde-kaufen-und-verkaufen) für den Verkauf ihrer Pferde. Bisher wurde für die Vierbeiner nur ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent erhoben. Am 12. Mai bestätigte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Klage der EU-Kommission, Deutschland würde mit der ermäßigten Mehrwertsteuer für Pferde das europäische Steuerrecht verletzen (http://www.pferde.de/Fuer-Pferde-gilt-kuenftig-der-volle-Mehrwertsteuersatz.7045171.html (http://www.pferde.de/Fuer-Pferde-gilt-kuenftig-der-volle-Mehrwertsteuersatz.7045171.html)). Dieses lässt eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent nur für Tiere, die zur Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden, zu. Reit- und Sportpferde gehören nicht dazu. Schlacht- und Bauernhöfe dürfen weiterhin nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Nutzpferde entrichten. Im EU-Mehrwertsteuerrecht sei diese unterschiedliche Besteuerung bestimmter Tiere zulässig.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sieht in dieser Rechtsprechung einen wesentlichen Faktor für die Entwicklung der Pferdezucht
"Die Folgen für die Pferdezucht und den Pferdesport sind noch nicht absehbar, aber dieses Urteil wird sich auf jeden Fall nachteilig auswirken" befürchtet laut "fn-press" Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der FN. "Dass in der momentanen schwierigen wirtschaftlichen Situation zwölf Prozent mehr Belastung an den Endverbraucher weitergegeben werden, das wird gravierende Folgen für unsere Züchter und die Pferdehalter haben." (Quelle: fn-press)
Sämtliche gewerblichen Marktteilnehmer werden von der Regelung weniger betroffen sein, da Vorsteuerabzugsberechtigung und Umsatzsteuerpflicht den Effekt der rechtlichen Änderung in weiten Teilen ausgleichen. Die privaten Pferdehalter werden tatsächlich Mehrkosten schultern müssen, da der nun höhere Mehrwertsteuersatz für Pferde die Kaufpreise erhöhen und voll bei den Käufern hängen bleiben wird. "Mehr denn je ist es für kaufinteressierte Reiter wichtig, sich einen Überblick und Markttransparenz zu verschaffen, wozu Pferdemärkte im Internet optimal geeignet sind" , so Helmar Hipp, Geschäftsführer von pferde.de.
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