CSA AG: Atypisch stille Beteiligungen auch für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet
LG Stuttgart „Atypisch stille Beteiligung zweckdienlich für Anlageziel Altersvorsorge“
Würzburg, im Februar 2008: Die CSA AG begrüßt das Schlussurteil des Landgerichtes Stuttgart vom 11.05.2007 (AZ: 8O 170/06) bezüglich der Eignung von atypisch stillen Beteiligungen für die Altersvorsorge. Vor dem Landgericht wurde Klage eingereicht, da ein Finanzberater einer Anlegerin u.a. zu atypisch stillen Beteiligungen aus dem Leasing- und Immobilienbereich als Altersvorsorgeanlage geraten hatte. Aus der Sicht der CSA AG war die Wahl der atypischen stillen Beteiligungen als beizumischende Anlage für den langfristigen Vermögensaufbau durchaus gerechtfertigt. So sahen es auch die zuständigen Richter in Stuttgart. Laut deren Auffassung verfügte die Klägerin durch den Berater an ihrer Seite über ausreichende Information über die empfohlenen atypisch stillen Beteiligungen, so dass die Richter zu dem Schluss kamen, dass die atypisch stillen Beteiligungen für das Anlageziel Altersvorsorge grundsätzlich geeignet seien. Die Rechtsprechung zur Eignung atypisch stiller Beteiligungen zur Altersvorsorge ist bundesweit uneinheitlich. Im Vorfeld gab es bereits zwei gegensätzliche Urteile verschiedener Zivilsenate des OLG München zu diesem Thema bei denen die jeweilige Entscheidung allerdings von der individuellen Anlageerfahrung und speziellen Vermögenssituation des Anlegers abhängig war.
Alleine der CSA AG Beteiligungsfonds 5 wies am Ende der Platzierungsphase ein stornobereinigtes Zeichnungsvolumen von über 300 Mio. Euro aus.
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Über die CSA AG
Die CSA Verwaltungs AG ist eine Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Sitz in Würzburg. Von der CSA AG offerierte Beteiligungen erfolgen ausschließlich unter Hinzunahme einer eingehenden Beratung und Prüfung durch sachkundige Anwaltskanzleien, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die CSA Verwaltungs AG konzentriert sich im Zusammenhang mit den Beteiligungsfonds auf die Bereiche Konzeption, Abwicklung und Vertrieb. Die Vorauswahl und Prüfung der Investments erfolgt über externe Investmentberater. Die Experten der CSA AG verfügen über mehr als zehn Jahre Branchenerfahrung im Finanzwesen.
Datum: 18.02.2008 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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