Auer Witte Thiel informiert über zwei aktuelle Urteile zur Unfallversicherung

Auer Witte Thiel informiert über zwei aktuelle Urteile zur Unfallversicherung

ID: 83023

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte: „Aktuelle Urteile festigen Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften“

München, im April 2009: Die Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften mit zwei aktuellen Urteilen des BGH bzw. des OLG Celle sieht Auer Witte Thiel gefestigt. Eine Unfallversicherung muss nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn tatsächlich ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88) vorliegt. Diesen Grundsatz stellte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil vom 15. Januar 2009 (Az. U 131/08) eindeutig klar und beendete damit einen aktuellen Rechtsstreit. Auch der BGH folgte in einem anderen Rechtsstreit aus dem September 2008 um Leistungen der Unfallversicherung dieser Auffassung. Auer Witte Thiel informiert über die Rechtslage bei der Unfallversicherung anhand beider Fälle.



(firmenpresse) - Wann definitionsgemäß ein Unfall vorliegt, der zum Bezug von Versicherungsleistungen berechtigt, bestimmt sich nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88), bekräftigten die Richter des BGH und OLG. Auer Witte Thiel begrüßen diese klaren Entscheidungen. Der Hintergrund des OLG-Urteils: Ein Alpinurlauber hatte sich über einen vorbeifahrenden Skiläufer derart erschreckt, dass er auf die Schulter stürzte und sich dabei einen Sehnenriss zuzog. Der Auffassung des Urlaubers, es handle sich bei dem Ereignis um einen Unfall, der den Anspruch auf Versicherungsleistungen begründe, schloss sich das OLG Celle indes nicht an. Da es zu keiner Berührung durch den Vorbeifahrenden gekommen sei, ein äußerer Einfluss also nicht bestanden habe und der Sturz vielmehr aus einer durch das Erschrecken bewirkten Eigenbewegung resultiert sei, handle es sich nicht um einen Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, urteilten die Richter des OLG Celle. Dieser Auffassung folgt auch die Kanzlei Auer Witte Thiel und bezieht sich in der täglichen Praxis auf das Urteil.

Wegweisend ist nach Meinung von Auer Witte Thiel auch das Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof am 24. September 2008 den vorläufigen Schlussstrich unter eine weitere juristische Kontroverse zog (Az. IV ZR 219/07). In diesem Fall war eine Urlauberin unter einem Sonnenschirm eingeschlafen und bemerkte nicht, dass sie durch den abwandernden Schatten schließlich längere Zeit ungeschützt der gleißenden Sonne ausgesetzt war. Ein aus der Sonnenexposition und der Hitze resultierender Kreislaufkollaps ließ die Frau mit dem Hinterkopf auf die Betonumgrenzung eines Blumenbeets stürzen, wobei sie sich behandlungsbedürftige Verletzungen zuzog. In der Folge erwartete die Frau Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung, um die Behandlungskosten zu ersetzen. Doch auch in diesem Fall stellten die Richter des BGH das Fehlen äußerer Einflüsse fest und gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. „Hier liegt kein Anspruch auf Versicherungsleistung vor“, sagt ein Sprecher von Auer Witte Thiel. Ein rechtmäßiger Anspruch auf Versicherungsschutz bestünde lediglich dann, wenn der Versicherte aufgrund einer äußerlich bedingten Bewegungsunfähigkeit der Einwirkung der Hitze schutzlos ausgesetzt gewesen sei. Unfälle, die aus Geistes- und Bewusstseinsstörungen resultieren, begründen aus Sicht des BGH hingegen keinen solchen Anspruch.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich orientierte Anwaltskanzlei aus München. Das Versicherungsrecht gehört zu den zentralen Kompetenzen der Kanzlei Auer Witte Thiel. Derzeit vertritt Auer Witte Thiel drei große deutsche Versicherungsgesellschaften, auch im Bereich der Betreibung von ausstehenden Prämien.



PresseKontakt / Agentur:

Auer Witte Thiel
Andreas Thiel
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Internet: www.auerwittethiel.de
www.auerwittethiel-urteile-unfallversicherung.de



drucken  als PDF  Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung
Bereitgestellt von Benutzer: presseawt
Datum: 08.04.2009 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 83023
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.04.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1268 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel informiert über zwei aktuelle Urteile zur Unfallversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auer Witte Thiel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hacker im Anwaltspostfach ...
Ab 01.01.2018 sind alle Anwälte in Deutschland gesetzlich verpflichtet, für den elektronischen Postempfang bereit zustehen. Doch daraus wird nichts, wie Auer Witte Thiel über eine Eilmeldung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet. Das in der Anwaltschaft ohnehin umstrittene und ungelie

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ...
Der Gesetzentwurf regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Auer Witte Thiel weist auf zwei wesentliche Regelungen hin. Im Gesetzesentwurf werden die Folgen des Zahlungsverzugs verschärft, indem der gesetzliche Ve

Auer Witte Thiel: Mietrechtänderungsgesetz soll Vermieter besser schützen ...
Am 23.05.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der Tatbestand der „energetische Modernisierung“ ist neu und umfasst alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, um das Mietobjekt energieeffizienter zu machen.


Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel


Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht ...
k_dom_range_temp_1239193541828_170'>Das Bundeskabinett hat heute dem Vierten Versorgungsbericht zugestimmt. Damit kommt die Bundesregierung nach 1996, 2001 und 2005 erneut dem gesetzlichen Auftrag nach, den gesetzgebenden Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen V

WESTERWELLE-Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ (08.04.2009) ...
recher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit: Berlin. Der FDP-Partei- und –Fraktionsvorsitzende DR. GUIDO WESTERWELLE schrieb für die „Frankfurter Rundschau“ den folgenden Gastbeitrag: „Die Renaissance kennen wir aus der Kunst und Kultur und der Geistesgeschichte als die Wiederkehr oder Wiedergebur

Massenkeulung auf Kosten der Steuerzahler: Tötung von Puten war laut Experten unnötig ...
Die nach dem Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Cloppenburg im Dezember 2008 vorgenommene Massenkeulung von 610.000 Puten war nach Meinung von Experten überzogen und unnötig. Die Tiere seien kurz vor Weihnachten zu einem großen Teil schlachtreif gewesen und hätten laut der bundesweit geltende

Wasser für Schüler - Risiko für Übergewicht sinkt deutlich ...
(aid) - Das gilt nicht nur, wenn man sich darin bewegt. Auch ein Schluck vom kühlen Nass verhindert unter Umständen, dass sich um die Hüften unerwünschte Rettungsringe bilden. Das hat eine Forschergruppe vom Dortmunder Institut für Kinderernährung in einer groß angelegten Studie an 32 Dortmun


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z