Der fliegende Gerichtsstand: vom Anwalt für Internetrecht & Wettbewerbsrecht

Der fliegende Gerichtsstand: vom Anwalt für Internetrecht & Wettbewerbsrecht

ID: 1324

Der Ort der Klage kann bei Wettbewerbsrecht Verstößen im Internet vom Anwalt laut § 32 ZPO frei gewählt werden. Von diesem fliegenden Gerichtsstand – besonders im Internetrecht – profitiert in der Regel der Rechtsanwalt für Abmahnungen, da oft ein örtliches Gericht gewählt wird, bei dem mit einem klägerfreundlichen Urteil zu rechnen ist. Ein Anwalt für Internetrecht und Wettbewerbsrecht aus Berlin schildert die Problematik und weist auf einen hoffnungsvollen Referentenentwurf hin.

Wenn eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften – wie zum Beispiel ein Verstoß gegen die Impressumspflicht – im Internet besteht, so findet dieser Verstoß überall statt. Das heißt, dass auch überall Klage erhoben werden kann.

Obwohl einige Gerichte diesen fliegenden Gerichtsstand nach unterschiedlichen Urteilen eingeschränkt haben, indem es einen Bezug zwischen dem Klage-Ort und dem Ort des Klägers bzw. Beklagten geben muss, kann der örtliche Gerichtsstand nach § 32 ZPO auch derjenige der unerlaubten Handlung sein und damit frei gewählt werden. Im Internetrecht kommt dies häufig im Zusammenhang mit Abmahnungen vor. Die berüchtigten Abmahnungs-Kanzleien wählen dabei oft örtliche Gerichte, bei denen aufgrund der bisherigen Rechtssprechungen mit einem klägerfreundlichen Urteil zu rechnen ist. Für den Anwalt für Internetrecht und seinen Mandanten kann dies zu ärgerlichen Reisekosten und einem erhöhten Aufwand führen, falls der Anwalt zum Beispiel aus Berlin kommt und in München geklagt wird. Dies könnte jedoch bald ein Ende haben. Ein Gesetzes Referentenentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht eine Neufassung von § 14 UWG vor, wonach Klagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Internet ausschließlich am Ort des Beklagten zulässig sein sollen. Hierdurch ergeben sich zwei entscheidende Vorteile: Erstens wird der Willkür der Abmahnanwälte Einhalt geboten und zweitens wird die Verteidigung erleichtert, da es weniger Gründe gibt, aufgrund der außergewöhnlichen Kosten die Verteidigung abzulehnen. Obwohl bisher nicht absehbar ist, dass diese Änderung auch auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt wird, würde zumindest der Mandant mit seinem Anwalt für Internetrecht bzw. Wettbewerbsrecht im Internet profitieren.



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LA Rechtsanwälte ist eine Kanzlei für Internetrecht und Wettbewerbsrecht in Berlin. Jeder Anwalt der Kanzlei ist bestrebt, die bestmögliche Lösung zielorientiert für den Mandanten herbei zu führen. Neben Verstößen in puncto Wettbewerbsrecht, unterstützt der Anwalt für Internetrecht Mandanten bei der Gestaltung rechtssicherer Inhalte für Website bzw. Onlineshop oder erstellt einen Software Lizenzvertrag für diverse Computerprogramme.



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Datum: 12.12.2012 - 12:14 Uhr
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Freigabedatum: 12.12.2012

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