7 praktische Tipps gegen Forderungsausfall
Die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen sinkt. Knapp 25% aller befragten Unternehmen
klagen bereits über Forderungsausfälle. Das hat gravierende Folgen für kleine und
mittelständische Unternehmen.

Oft gehen Unternehmen in Vorleistung, zahlen Personalkosten und Sozialabgaben.
Permanenter Zahlungsverzug oder gar Forderungsausfall können im schlimmsten Fall die
Existenz bedrohen. Mit diesen 7 praktischen Tipps können Sie potenziellen Kunden
schon vor Abschluss des Vertrags mit den passenden Hilfsmitteln auf den Zahn fühlen und
die Risiken für Forderungsausfall deutlich minimieren.
1.Prüfung der Bonität und Unternehmensdaten
Zuverlässige Informationen sind wichtiger als persönliche Eindrücke Ihrer Kunden. Vor
jedem Vertragsabschluss sollten Sie deshalb die Bonität Ihrer Kunden prüfen. Holen Sie
sich Auskünfte im Online Bundesanzeiger, der zuständigen IHK, im Handelsregister oder
der SCHUFA. Diese Angaben sind teilweise kostenlos oder gegen eine verhältnismäßig
geringe Gebühr erhältlich.
Über den Bundesanzeiger können Sie bspw. völlig kostenfrei die Bilanzen Ihrer Kunden
einsehen, vorausgesetzt Ihr Kunde ist publizitätspflichtig. Achten Sie dabei auf wichtige
Kennzahlen, wie Eigen- und Fremdkapitalquote oder Anlagen- und Umlaufintensität. So
bekommen Sie einen ersten Einblick über die finanzielle Gesundheit Ihres Kunden.
Zur Überprüfung von Daten über ein Unternehmen lohnt sich weiterhin ein kostenloser
Blick ins Handelsregister. Dort ist zum Beispiel die Eröffnung eines möglichen
Insolvenzverfahrens vermerkt, aber auch Informationen, wer das Unternehmen bei
Geschäften rechtswirksam vertreten darf. Angaben zur Geschäftsführung finden sich
zudem auf der Internetseite eines Unternehmens.
2.Vertragswerk mit eindeutigen Inhalten
Halten Sie im Vertrag die genaue Bezeichnung der Leistungserbringung fest. Definieren
Sie Leistungsvolumen, Spezifikation der Leistung sowie Gewährleistungsfristen – und
nehmen Sie vor allem Zahlungsmodalitäten mit Zahlungsfristen und Zahlungsweisen auf.
3.Zeitnahe Rechnungsstellung und Kontrolle der Zahlungseingänge
Sie haben Ihre vereinbarte Leistung erbracht und die Abnahme ist erfolgt? Dann sollten
Sie zeitnah Ihre Rechnung stellen. Achten Sie unbedingt auf eine genaue und
vollständige Aufzählung der erbrachten Leistungen und berechnen Sie die vereinbarten
Preise. Werfen Sie auch ein Auge auf eine korrekte Angabe der Zahlungsziele. Die
Forderung muss prüffähig sein, denn jeder Fehler kann dazu genutzt werden, die Zahlung
aufzuschieben.
Nach der Rechnungsstellung sollten Sie unbedingt die Zahlungseingänge zu den
entsprechenden Zahlungszielen prüfen lassen. So stellen Sie zeitnah einen möglichen
Zahlungsverzug fest und können entsprechend reagieren.
4.Durchführung eines konsequenten Mahnwesens
Nach der Kontrolle der Zahlungsstelle merken Sie, dass Ihr Kunde im Verzug ist, obwohl
Sie ein klares Zahlungsziel vereinbart haben? In dieser Situation sollten Sie konsequent
mahnen. Eine Mahnung ist rechtlich erforderlich, damit der Schuldner in Verzug kommt
(§286 Abs. 1) und den Verzugsschaden ersetzen muss.
Seit dem 29.07.2014 ist ein verschärftes Gesetz zur Verbesserung des Gläubigerschutzes
in Kraft getreten (§ 271a BGB). So können Sie bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in
Höhe von 9% sowie eine Verzugspauschale von 40€ veranschlagen.
Nutzen Sie diese Werkzeuge zur Bekämpfung von Zahlungsverzug jedoch weise und
achten Sie darauf sachlich zu formulieren. Denn der Kunde ist immer noch König. Ein
freundlicher Zahlungshinweis in der ersten Mahnung, ohne monetäre Folgen
(Verzugszinsen, Mahnpauschale), bewirkt oft Wunder.
5.Forderungen gerichtlich durchsetzen
Die Leistung ist erbracht, doch Ihr Kunde zahlt nicht und reagiert auch nicht auf
Mahnbescheide? Nun ist es leider an der Zeit härtere Geschütze aufzufahren,
beispielsweise mit einer Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel,
den Sie im Gerichtsverfahren oder auch durch eine außergerichtliche Einigung erzielen
können. Wenn Ihr Schuldner die Berechtigung der Forderung bestreitet, bleibt Ihnen
noch der Weg des Klageverfahrens.
6.Ausfallschutz durch Warenkreditversicherung
Ein sicherer Weg bei Forderungsausfall ist der vorherige Abschluss einer
Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung). Wie der Name schon vermuten
lässt, ist der Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenstand des
Versicherungsschutzes. Ist ihr Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig, greift die
Versicherung und zahlt Ihnen die Forderungssumme abzgl. des Selbstbehalts und der
Prüfgebühren. So können Sie mögliche Zahlungsausfälle dank WKV versichern und die
Gefahr einer Existenzgefährdung mindern. Im Schadensfall erfolgt die Regulierung nach
festgelegte Fristen und Mahnstufen, was mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
7.Forderungsfinanzierung mit Factoring
Factoring ist die Finanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der
Kunde verkauft fortlaufend seine Rechnungen an den Factor (Factoring-Unternehmen)
und erhält dafür sofortige Liquidität. Zusätzlich sind die Rechnungen gegen
Forderungsausfall versichert und das Unternehmen wird im Debitorenmanagement
entlastet. Wird Ihr Schuldner (Debitor) zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig, müssen
Sie das bereits erhaltene Geld durch das Factoring Unternehmen nicht wieder
zurückzahlen.
Die aus dem Forderungsverkauf resultierende Liquidität lässt sich zum Abbau von
Verbindlichkeiten nutzen. Das führt zu einer höheren Eigenkapitalquote und kann dazu
beitragen das Rating der Hausbank zu verbessern.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Elbe Finanzgruppe ist ein hersteller- und bankenunabhängiger Finanzdienstleister mit
speziellem Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen. Als anerkannter
Finanzdienstleister bietet die Elbe Finanzgruppe innovative Finanzierungsmöglichkeiten für
Factoring, Leasing sowie Finetrading - Aus einer Hand.
Die Zusammenarbeit mit deutschlandweiten Kunden ist durch ein besonderes
Vertrauensverhältnis gekennzeichnet. Kunden haben durch die Kooperation einen
leistungsstarken Partner an der Seite, mit einer gesicherten Refinanzierung und einem
erfahrenen Team. Eine gute Erreichbarkeit und kurze Entscheidungswege sind für die Elbe
Finanzgruppe selbstverständlich.
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Datum: 03.11.2015 - 10:20 Uhr
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