Ab Juni 2016: Neues Gesetz verhindert Widerrufsjoker bei Kreditwiderruf
Ab Juni 2016 tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass den Widerrufsjoker durch den Kreditwiderruf abschafft und das Umschulden ohne Vorfälligkeit erschwert. Für Verbraucher, die bis zum Jahre 2010 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, beginnt die Frist.
Neues Gesetz verhindert umschulden ohne Vorfälligkeit
Verbraucher können bis dato Kreditverträge für Immobilien, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, widerrufen. Mit dem neuen Gesetz für Immobilienkredite schafft die Bundesregierung diese Möglichkeit ab. Bei Immobilienkrediten, die von 2002 - 2010 abgeschlossen wurden, war die Fehlerquote in der Widerrufsbelehrung mit 80 Prozent extrem hoch. Verbraucher hatten die Möglichkeit, durch einen Kreditwiderruf das Darlehen rückabzuwickeln und so das Umschulden ohne Vorfälligkeit zu erreichen. Bei einer Umschuldung fallen Vorfälligkeitszinsen an. Diese können durch einen Kreditwiderruf umgangen werden. Kreditnehmer werden aus dem Darlehensvertrag entlassen und können die derzeit günstigen Kreditzinsen nutzen. Bei der Rückabwicklung mussten die Banken bisher auch die zu viel gezahlten Zinsen zurückzahlen. Das führte nicht selten zu einer Verringerung der Restschuld um zehn Prozent oder mehr. Diese Möglichkeit der vertraglichen Rückabwicklung soll es ab dem Juni 2016 durch das neue Gesetz nicht mehr geben.
Umschulden ohne Vorfälligkeit: Frist nicht verstreichen lassen!
Die Zeit ist knapp, denn die Frist läuft. Um durch den Kreditwiderruf eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitszinsen zu ermöglichen, ist der Klageweg nötig. Erfahrungsgemäß zeigen sich Banken kompromissbereit und entlassen Kreditnehmer, die einen Fachanwalt beauftragen, auch ohne Rechtsweg aus dem Kreditvertrag. Im Gegenzug verzichten Kunden auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Zinsen. Der sofortige Ausstieg aus dem Kreditvertrag und die Umschuldung verringert die Kreditzinsen mindestens zur Hälfte, was bei einer langen Zinsbindung über Jahre viel Geld erspart. Das Umschulden ohne Vorfälligkeit endet mit Juni 2016. Deshalb raten Verbraucherschützer Kreditnehmern, die Darlehensverträge zeitnah fachanwaltlich prüfen zu lassen und die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung festzustellen, um das Umschulden ohne Vorfälligkeit noch zu erreichen. Die Kanzlei IG Widerruf hat sich auf das Umschulden ohne Vorfälligkeit spezialisiert und prüft bestehende Immobilienfinanzierungen zeitnah.
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Datum: 01.04.2016 - 16:18 Uhr
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