Musterverfahren gegen Volkswagen AG eröffnet - Anleger sollten jetzt schnell handeln
Mitte September wurden in den USA die Manipulationen an den Dieselmotoren von Volkswagen bekannt. In deren Folge haben die VW-Papiere erheblich an Wert eingebüßt, teilweise bis zu 40 %. Besonders prekär:
VW-Sammelklage soll Anleger entschädigen
Mitte September wurden in den USA die Manipulationen an den Dieselmotoren von Volkswagen bekannt. In deren Folge haben die VW-Papiere erheblich an Wert eingebüßt, teilweise bis zu 40 %. Besonders prekär: Der Emittent von Wertpapieren ist verpflichtet, den Aktionen alle Umstände mitzuteilen, die einen größeren Einfluss auf den Aktienkurs haben könnten. Dem ist Volkswagen nicht nachgekommen. Im Rahmen eines Musterverfahrens fordern die Aktionäre eine Entschädigung für die überdurchschnittlich hohen Kursverluste.
OLG Braunschweig hat das KapMuG-Verfahren eröffnet
Die erste Hürde für die Anleger ist genommen. Das KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) gegen die Volkswagen AG wurde am 8. März 2017 offiziell eröffnet. Als Kläger in der VW-Sammelklage wurde die zur Sparkassengruppe gehörende Deka Investment GmbH bestimmt, vertreten durch die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Weitere Kläger sind als Beigeladene zugelassen. Die Terminbestimmung zur mündlichen Verhandlung wird vom 3. Zivilsenat voraussichtlich innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Anleger aufgepasst - Anmeldefrist beträgt nur 6 Monate
Mit der Bekanntmachung des Verfahrens gegen VW beginnt eine sechsmonatige Frist zu laufen. Für Investoren und Anleger, die bis jetzt noch keine eigene Klage eingereicht haben, ist die VW-Sammelklage eine kostengünstige Variante zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche. Hierzu ist eine Anmeldung zum Musterverfahren notwendig. Diese muss durch eine gerichtliche Registrierung über einen Rechtsanwalt erfolgen. Besonders vorteilhaft ist, dass die Verjährung von Ansprüchen bis zum Abschluss des Verfahrens gehemmt ist. Anleger und Aktionäre profitieren hierbei von dem Umstand, dass sie das Verfahren abwarten können ohne einem Kostenrisiko ausgesetzt zu sein. Grundsätzlich ist eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen der VW-Sammelklage nur für die Prozessbeteiligten rechtlich bindend. Bei einer positiven Entscheidung oder eines Vergleichs zugunsten der Anleger wird diese jedoch auf die Anmelder übertragen.
Mit der Kanzlei Baum . Reiter & Collegen auf der sicheren Seite
Die Kanzlei Baum . Reiter & Collegen ist Spezialist in Sachen Kapitalanlegerschutz und kompetenter Ansprechpartner zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das Handelsblatt bescheinigt der Kanzlei ein ausgezeichnetes Ranking im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Hier bekommen auch geschädigte Anleger von Volkswagen-Aktien und Wertpapieren professionelle Hilfe. Nach einer kostenfreien Einschätzung ermöglicht das Team von erfahrenen Fachanwälten die unverbindliche Teilnahme an der VW-Sammelklage. Auf Wunsch des Klienten erfolgt eine kostenlose Deckungsanfrage im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
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Datum: 19.04.2017 - 11:51 Uhr
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