Datenschutz beim autonomen Fahren

Datenschutz beim autonomen Fahren

ID: 1878

Autonomes Fahren birgt Risiken, bei denen Datenschützer Alarm schlagen und Verbraucher in Angst geraten. Autonome Fahrzeuge sammeln unzählige Datenmengen, etwa 25 Gigabyte je Fahrstunde, Tendenz steigend. Entwickler erklären die steigende Datensammlung mit der Überwachung von Wetter, Straße, Verhalten der Verkehrsteilnehmer und ähnlichem. Zwar sehen Hersteller eine profitable Marktlücke, jedoch zu Lasten der Privatsphäre von Verbrauchern. Selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte trefflich, dass Unternehmen nur so viele Freiheiten haben sollten, wie die informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht angetastet wird.

Datenschutz beim autonomen Fahren - Bedeutung

Beim autonomen Fahren sollen die Daten der Verbraucher geschützt werden; neue Gesetze dienen der Umsetzung dieser Idee. Haftungsfragen bei möglichen Defekten autonom fahrender Fahrzeuge sollen schlüssig und vollständig geklärt werden. Geplant ist daher die Integration einer Blackbox in die entsprechenden Fahrzeuge - so, wie es auch bei Flugzeugen der Fall ist. Die Blackbox stellt relevante Daten zu Unfallhergängen bereit. Das Vorhaben gestaltet sich komplex, denn Datenschutz beim autonomen Fahren richtet sich danach:

- wer in die Daten einsehen darf,
- ob die Daten zur Unfallrekonstruktion wieder eingesetzt werden dürfen,
- welche Daten gespeichert werden dürfen oder müssen.

Bisher gibt die Rechtslage beim Thema "Datenschutz beim autonomen Fahren" keine klaren Antworten. Folglich bleibt das Gesetzt zur Anpassung der Straßenverkehrsordnung eher schwammig und wenig aufschlussreich. Politiker sind sich bislang noch nicht einig, wie das neue Gesetz aussehen soll, denn Deutschland soll weiterhin "Mobilitätsstandort" bleiben. Im gleichen Zug teilte die Bundesregierung mit, dass Datenschutz beim autonomen Fahren oberes Gebot ist und nicht zum Nachteil der Verbraucher abgeändert werden darf, um das Vertrauen der Menschen in neue Technologie nicht zu erschüttern. Nun sollen "unabhängige Zentren für Verkehrsdaten" die Informationen neutral verwalten und für reibungslosen Ablauf im Verkehr sorgen. Selbst Google hält sich in puncto Datenschutz beim autonomen Fahren zurück und konzentriert sich weiterhin auf KI ("Künstliche Intelligenz").




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Bereitgestellt von Benutzer: baumreiter
Datum: 05.03.2018 - 17:10 Uhr
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