Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

ID: 1896

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Viele Autofahrer sind wegen der Schummelsoftware in ihren Fahrzeugenverärgert. Der Schadenersatz für VW-Besitzer lässt jedoch weiterhin auf sich warten. Schneller ging es mit dem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar in zwei Urteilen (Aktenzeichen: 7 C 26.16 und 7C 30.17) festgestellt, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Innenstädten rechtens wären. Denn Kommunen sind dazu verpflichtet, die Stickoxid-Belastung so gering wie möglich zu halten. Dies soll die Gesundheit der Bürger schützen. Die wegweisenden Urteile deshöchsten Verwaltungsgerichts in Deutschland machen deutlich, dass es künftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird. Der Schadenersatz für VW-Autobesitzer sollte deshalb noch höher ausfallen. Denn die Fahrzeuge, die ohnehin im Preis gefallen sind, dürften nun noch einmal stark an Wert verlieren. Wer kauft schon gerne ein Fahrzeug, für das ein Fahrverbot droht?

Schadenersatz für VW-Autobesitzer lässt auf sich warten

Dass der Schadenersatz für VW-Autobesitzer weiterhin auf sich warten lässt, liegt auch daran, dass die Bundesregierung ihre schützende Hand über die deutschen Autohersteller hält. Ganz im Gegenteil zur amerikanischen Regierung: In den USA sitzen VW-Manager in Haft, und Diesel-Fahrer haben längst hohe Entschädigungen erhalten. Die Automobilhersteller in Deutschland weigern sich hierzulande dagegen immer noch, eine effektive Hardware-Nachrüstung zu organisieren. Dies ist vor dem Hintergrund von Milliardengewinnen und glänzender Verkaufszahlen nicht hinnehmbar.

Schadenersatz für VW-Autobesitzer: Verjährung Ende 2018

Die Bundesregierung muss jetzt dringend handeln. Sollte sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mustersammelklage nicht unverzüglich auf den Weg bringen, könnte es zu spät sein. Denn die Ansprüche der Geschädigten verjähren Ende des Jahres 2018. Bis dahin müssen Autokäufer ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Die Erfolgsaussichten sind dabei gut. Zur Reduzierung der Gerichtskosten ist es oftmals zielführender, die Ansprüche zunächst außergerichtlich einzufordern. Sollte sich VW weigern, die Schäden zu ersetzen, ist eine Klage jedoch unerlässlich.




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Datum: 03.04.2018 - 11:17 Uhr
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