Schadensersatz wegen Lagerungsschäden während einer Operation

Schadensersatz wegen Lagerungsschäden während einer Operation

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Dr. Rauhaus ist Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht. Er kennt die Besonderheiten ärztlicher Behandlungsfehler. Im Arzthaftungsrecht ist die Beweislastumkehr von übergeordneter Bedeutung. Vor Gericht hat derjenige Tatsachen zu beweisen, für den sie günstig sind. Manchmal kann der Beweis aber aus praktischen oder rechtlichen Gründen nur von der Gegenseite geführt werden. Dann tritt eine Beweislastumkehr ein - das Verschulden der Gegenseite wird vermutet. Diese muss sich durch einen Beweis entlasten.

Ärztlicher Behandlungsfehler: Wer muss Behandlungsfehler beweisen?

Bei Lagerungsschäden während einer Operation tritt eine Beweislastumkehr ein. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Lagerungsschäden vom ärztlichen Personal vollständig beherrschbar sind. Deshalb muss die Behauptung des Patienten, dass der Lagerungsschaden als ärztlicher Behandlungsfehler einzustufen ist, vom Arzt bzw. Krankenhaus widerlegt werden. Als Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht vertritt Dr. Rauhaus geschädigte Patienten. Vor Gericht muss die Gegenseite folgende Beweise führen:

- Die Lagerung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
- Die korrekte Lagerung wurde während der Operation überprüft.
- Die technischen Geräte haben einwandfrei funktioniert.

Als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kennt Dr. Rauhaus die Rechtsprechung. Wegweisende Urteile betreffend der Beweislast bei Lagerungsschäden sind die folgenden:

- Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 386, 387 und vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467, 468.
- Senatsurteil vom 24. Januar 1984; OLG Köln VersR 1991, 695, 696
- OLG Köln 02.04.1990 - 27 U 140/88 i.V.m. Beschluss des Senats vom 20. November 1990 - VI ZR 152/90.
- BGH NJW 1995, 1618.
- OLG Hamm GesR 2011, 475.
- OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 25.02.2013





Wenn bei Ihnen ein Lagerungsschaden aufgetreten ist, vertritt Sie Dr. Rauhaus. Er gilt als ausgewiesener Experte und ergreift außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

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Datum: 18.04.2018 - 16:50 Uhr
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