WARUM BRAUCHT EIN ZAHNARZT EINE CYBER-RISIKO VERSICHERUNG?

WARUM BRAUCHT EIN ZAHNARZT EINE CYBER-RISIKO VERSICHERUNG?

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n unserem digitalen Zeitalter kommen Unternehmen nicht mehr um eine eigene Webseite in Verbindung mit einer komplexen EDV herum. Auch Zahnärzte sind hier keine Ausnahme. Sie verarbeiten und verwalten Patientendaten, sind ggf. mit internen und externen Netzwerken verbunden und verfügen über eine Webseite, die häufig ebenfalls vertrauliche Daten speichert. Doch wer haftet für solche Schäden? Auf jeden Fall Sie als Zahnarzt und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Datenschutz-Firma beauftragt haben. Patienten haben mit Ihnen einen Behandlungsvertrag.

Eine Cyber-Risiko Versicherung kann jedoch Abhilfe schaffen. Als unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte erklären wir Ihnen, welche Vorteile ein solcher Schutz für Sie und für Ihre Praxis bietet.

WARUM EINE CYBER-RISIKO VERSICHERUNG?
Die Zahl der Cyberkriminalität steigt stetig an. Davon sind auch Arztpraxen und medizinische Einrichtungen betroffen. Im Jahre 2016 etwa kam es zu einem Hackerangriff auf eine Zahnarztpraxis in Kevelaer. Nur ca. ein halbes Jahr später folgte 2017 ein weiterer Angriff auf eine Praxis in Bonn. Als unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte wissen wir, dass es in solchen Fällen einen enormen Schaden geben kann. Sowohl finanziell als auch beim Vertrauen Ihrer Patienten, wenn deren persönliche Daten von unbefugten entwendet oder gar missbraucht werden. Bereits im Jahre 2015 schrieb die Wirtschaftswoche einen Bericht darüber, wie Cyberattacken in den Bankrott führen können. Mit einer Cyber-Risiko Versicherung durch unsere unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte sind Sie in solchen Fällen abgesichert und bekommen einen professionellen Partner an Ihre Seite. Sie ist für alle Zahnärzte – und auch für andere Berufsgruppen – verfügbar, die Daten nicht nur in Papierform speichern.

Was ist versichert?
Als unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte vermitteln wir Ihnen professionelle Versicherungen, die Sie effektiv und zuverlässig im Falle von Cyberschäden unterstützen. Was genau versichert ist, ist abhängig von dem gewählten Vertrag. Die Versicherungsleistungen erstrecken sich primär auf die Kosten, die Ihrer Praxis nach einem Hackerangriff entstehen sowie auf Vermögensschäden an Dritte. Beispiele sind etwa Entschädigungszahlungen, Schadensersatz und Haftungsansprüche an Ihre Patienten. Darüber hinaus sind auch Eigenschäden, die Sie selbst durch den Cyberangriff haben, mit versichert.





Welche Kosten werden übernommen?
Eine Cyber-Risiko Versicherung übernimmt unterschiedliche Kosten. Etwa Ausgaben für die Forensik und die Rechtsberatung aber auch Kosten für Informationen, Lösegeldzahlungen oder Ausgaben, die Ihnen für die Betriebsunterbrechung entstehen. Darüber hinaus werden häufig auch die Kosten für die PR- und Krisen-Beratung sowie Vertragsstrafen übernommen. Nach einem Angriff beinhalten die Leistungen etwa Ausgaben für die Wiederherstellung bzw. für die Verbesserung der Sicherheit. Nicht übernommen werden hingegen in der Regel Kosten, die vorsätzlich oder aufgrund einer behördlichen Vollstreckung entstanden sind. Zudem übernimmt die Versicherung keine Zahlung von Geldbußen und Strafen. Was genau versichert ist und was nicht, hängt stark von dem Versicherer und den Tarifen ab. Hier sind oft auch individuelle Absprachen möglich. Als unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte beraten wir Sie gern umfangreich zu dem Thema und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Versicherung.

Fazit
Hacker sind in unserem digitalen Zeitalter eine ernst zunehmende Bedrohung. Dabei sind auch medizinische Einrichtungen häufig im Ziel der Kriminellen, wie der Angriff auf das Lukas Krankenhaus in Neuss aus dem Jahr 2017 wieder einmal gezeigt hat. Oft kommt es zu schweren Schäden mit hohen Kosten. In diesen Fällen kann die Cyber-Risiko Versicherung einspringen und viele der Kosten übernehmen. Als unabhängige Finanzberatung für Zahnärzte beraten wir Sie gern ausführlich und umfangreich zu dem Thema und finden gemeinsam mit Ihnen einen passenden Versicherungstarif, so dass Ihr Praxisbetrieb mit professioneller Unterstützung so schnell als möglich wieder aufgenommen werden kann und Sie Patienten behandeln können.

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Datum: 25.05.2018 - 18:18 Uhr
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