Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 6. März 2018 (Az.: 2 O 448/17)

Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 6. März 2018 (Az.: 2 O 448/17) zur Rückzahlung des Kaufpreises an die Klägerin.

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Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 6. März 2018 (Az.: 2 O 448/17) zur Rückzahlung des Kaufpreises an die Klägerin.

Diesel Abgasskandal: Urteil des Landgerichts Gießen



Das Landgericht Gießen verurteilte die Volkswagen AG mit Urteil vom 6. März 2018 (Az.: 2 O 448/17) zur Rückzahlung des Kaufpreises an die Klägerin. Der Sachverhalt wurde schnell aufbereitet. Deshalb fand die mündliche Verhandlung schon einen Monat nach Erhebung der Klage statt. Das Landgericht hielt eine Beweisaufnahme für überflüssig. Es stellte in seinem Urteilsspruch fest, dass die Klägerin das Automobil nicht gekauft hätte, wenn sie von der VW-Abgasmanipulation gewusst hätte.


Diesel Abgasskandal: Schneller Erfolg


Das Landgericht Gießen sprach der Klägerin den Schadenersatz für VW-Autobesitzer schon nach wenigen Wochen zu. Die rechtliche Grundlage des Urteils findet sich im Deliktsrecht. Nach Ansicht der Richter war die "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" erfüllt. Die Volkswagen AG täuschte die Klägerin vorsätzlich über die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Sie verletzte damit das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". Denn die Volkswagen AG täuschte die Klägerin über den besonders sensiblen Bereich der Umweltverträglichkeit. Dieser ist beim Kauf eines Fahrzeuges für viele Interessenten von übergeordneter Bedeutung. Nach Ansicht der Kammer des Landgerichts kam es auch nicht darauf an, welcher Mitarbeiter die Manipulation vornahm. Denn die Volkswagen AG habe sich das Handeln ihrer Vertreter oder Verrichtungsgehilfen zurechnen zu lassen. Auch deshalb verurteilte das Landgericht Gießen die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Kaufpreises.


Schadensersatz für VW-Autobesitzer: Der Sachverhalt


Die Klägerin kaufte im Jahr 2014 einen Skoda. Im September 2015 stellte sie fest, dass das Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen war. Die Volkswagen AG bot der Klägerin ein Software-Update an, das die Abschaltsoftware beseitigen würde. Die Klägerin verneinte berechtigterweise die Installation einer solchen Software. Die Kammer des Landgerichts kam zu der Überzeugung, dass ein Kaufinteressent bei Wissen über den Abgasskandal ein nichtmanipuliertes Fahrzeug oder ein Fahrzeug von einem anderen Hersteller erworben hätte. Der Schadenersatz für VW-Autobesitzer wurde in diesem Urteil sehr schnell erstritten. Wenn auch Sie einen Schadenersatz für VW-Autobesitzer erstreiten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!



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Datum: 29.05.2018 - 11:08 Uhr
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