Diesel-Abgasskandal: LG Heilbronn

Diesel-Abgasskandal: LG Heilbronn

ID: 1945

Schadenersatzurteil im VW-Abgasskandal 


Obgleich der Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal lange Zeit als utopisch angesehen wurde gab es stets die Empfehlung von renommierten Anwaltskanzleien wie Baum Reiter & Collegen, dass betroffene Fahrzeugbesitzer ihre Ansprüche auf jeden Fall geltend machen sollten. Eine dieser Forderungen wurde jüngst richterlich entschieden mit einem erfreulichen Ergebnis für die Klägerseite.

Richtungsweisendes Urteil
Als Hauptargument, welches die Beklagte Partei VW vor Gericht anbrachte, wurde der Umstand angeführt dass die betroffenen Fahrzeuge überhaupt nicht über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt und dass es ohnehin allgemeinhin bekannt sei, dass die angegebenen Herstellerangaben im Hinblick auf den Abgasausstoss auf Werten aus dem Testlabor und nicht auf Werten aus dem Strassenverkehr beruhen würden. In diesem Fall wäre ein Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal nicht gerechtfertigt, da keine vorsätzliche Täuschungsabsicht des Herstellers vorliegen würde. Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht und wies diese Argumente zurück. Vielmehr wurde gerichtlich festgestellt, dass VW seine Kunden durch einen Verstoss gegen die guten Sitten getäuscht hätte und dass aus Gründen der Umsatzgenerierung ein Schaden für die Käufer zumindest billigend durch VW in Kauf genommen wurde. Damit steht den Kunden ein Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal zu. Ohnehin sei der Umstand, ob ein Dieselfahrzeug über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügt oder nicht für den Sachverhält gänzlich unrelevant.

Das Gericht äusserte die Ansicht, dass VW sehr wohl durch eine vorsätzliche Täuschung eine Zulassung der betroffenen Fahrzeuge erreichen wollte und dass hierbei das Wohl des Kunden völlig ausser Acht gelassen wurde. Das Vertrauen der Kunden in die Seriosität des Herstellers sei von VW untergraben worden, da es nicht die Aufgabe des Kunden sein könne, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen des Herstellers zu überprüfen. Von einer gezielten Verschleieerung seitens VW kann derzeitig ausgegegangen werden. VW führte zwar an, dass die entsprechenden Untersuchungen bislang keinerlei Ergebnisse gebracht habe, allerdings wurde dieses Argument ebenfalls von dem Gericht als inhaltsleer zurückgewiesen.





Wie genau sich die Kunden nunmehr am Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal vonseiten VWs entschädigen lassen können oder in welcher Höhe der Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal zur Auszahlung kommen kann ist derzeitig noch nicht bekannt. Weiterhin muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass das richterliche Urteil in dem Prozess um Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal noch nicht rechtskräftig ist. Dennoch ist es ein schöner Erfolg der Anwaltskanzlei Baum Reiter & Collegen, welche mittlerweile zur Anlaufstelle Nummer eins für geschädigte Dieselfahrzeugbesitzer geworden sind. Es ist nur anzuraten, dass sich noch mehr Dieselfahrzeugbesitzer mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal an die Anwaltskanzlei wenden, damit etwaig noch bestehende Fristen nicht ungenutzt verstreichen können. Auf der Grundlage des Urteils wurde zumindest schon einmal ein Präzedenzfall geschaffen, der Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch in Deutschland möglich macht.



Website:  https://www.diesel-verhandlung.de

Youtube:   https://www.youtube.com/user/baumreitercollegen

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Datum: 16.07.2018 - 09:59 Uhr
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