Landgericht Gießen - Schadenersatz für Dieselfahrer

Landgericht Gießen - Schadenersatz für Dieselfahrer

ID: 1949

Vor dem Landgericht Gießen erstritt eine weitere Klägerin erfolgreich einen Schadenersatz für Dieselfahrer gegen den VW Konzern. Das Landgericht Gießen urteilte gegen den Volkswagen Konzern mit aller Strenge. Er habe sich "ähnlich verwerflich verhalten wie jemand, der Pferdefleisch in Lasagne beimischt".

Schadenersatz für Dieselfahrer: Audi A3 Cabrio

Die Klägerin erwarb im Jahr 2012 ein Audi A2 Cabrio. Sie wendet sich mit ihrer Klage gegen die Software-Manipulation, die der Volkswagen Konzern im Rahmen des Abgasskandals durchführte. Die Volkswagen AG stritt den Schadenersatz für Dieselfahrer ab und verteidigte sich mit der Begründung, dass die Softwaremodifikation keine unerlaubte Abschalteinrichtung sei. Das Landgericht Gießen bewertete die Argumente der Verteidigung als Ausflüchte. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG mit Urteil vom 19. Juni 2018 vor dem Hintergrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu einem Schadenersatz für Dieselfahrer. Die Beklagte muss den Kaufvertrag rückabwickeln und den Kaufpreis erstatten.

Schadenersatz für Dieselfahrer

Das Landgericht Gießen sah die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung als Rechtsgrundlage für die Erstattung des Kaufpreises an. Der Volkswagen Konzern habe den gesamten Rechtsverkehr getäuscht. Er habe bewusst einen Irrtum über die tatsächlichen Schadstoffwerte hervorgerufen. Dabei täuschte er nicht nur die Käufer, sondern auch Zulassungsbehörden und Händler. Die Beklagte habe damit insbesondere das Vertrauen des Gesetzgebers missbraucht, der die Offenlegung ihrer Steuerungssoftware nicht verlangte. Dabei ging sie vorsätzlich und in der Absicht vor, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die manipulierten Motoren sollten zu einer immensen Profitsteigerung führen. Das Gericht betonte, dass dieses Vorgehen von einer hohen Verwerflichkeit gekennzeichnet sei. Ähnlich vorwerfbare Handlungen fanden bereits in der Vergangenheit statt, beispielsweise durch die Beimischung von Pferdefleisch in Lasagne oder Glykol in Wein.

Urteilstenor: Rückabwicklung des Kaufpreises

Die Richter verurteilten die Volkswagen AG im Urteilstenor zur Erstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges. Der Klägerin werden die gezogenen Nutzungen am Fahrzeug jedoch vom Kaufpreis abgezogen.




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Datum: 19.07.2018 - 16:39 Uhr
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