Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Teil 17 unserer Aufsatzreihe

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ID: 1951

Hygienemängel: Wenn das Krankenhaus nicht ganz sauber ist



Als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kennt Dr. Rauhaus die zunehmenden Hygiene-Probleme in der deutschen Krankenhauslandschaft. Patienten erkranken immer wieder neu, weil das Krankenhauspersonal die hygienischen Vorschriften nicht oder nur unzureichend einhält. Die betroffenen Patienten sehen sich oftmals mit Heilungsverzögerungen und zusätzlichen Schmerzen und Erkrankungen konfrontiert. Insoweit wiegen hygienische Mängel manchmal sogar schwerer als „kleinere“ Behandlungsfehler im eigentlichen Sinne. Viele Patienten wissen, dass ihr Leid vermeidbar gewesen wäre und kontaktieren deshalb einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht. Dr. Rauhaus hat die Möglichkeit, einen Ausgleich für erlittene Schäden geltend zu machen.


Hygienemängel: Gefahr mit tödlichem Ausgang


Dr. Rauhaus weist als Rechtsanwalt für das Arzthaftungsrecht eine hohe Spezialisierung auf. Er ist seit vielen Jahren deutschlandweit tätig. Es klingt für viele Patienten paradox: Sie erkranken im Krankenhaus, wo sie sich eigentlich eine Heilung versprechen. Eine mangelnde Hygiene führt jedoch unter Umständen zu tödlichen Gefahren. Dies gilt umso mehr, als dass der Körper durch die Krankheit ohnehin schon geschwächt ist. Im Krankenhaus hat das Personal mit vielen Patienten Kontakt. Hygienefehler unterlaufen nicht nur Anfängern, sondern auch erfahrenem medizinischen Personal. Oftmals gehen die gravierenden Fehler bei der Krankenhaushygiene aber nicht auf das Klinikpersonal zurück, sondern auf die Arbeitsbedingungen bzw. die mangelhafte Organisation. Denn dort, wo viele Menschen zusammenkommen, erhöht sich das hygienische Risiko.


Effektive Vertretung vor Gericht


Hygienemängel sind keine Seltenheit. Die Medizin hat sogar einen eigenen Begriff für sie geschaffen: "Nosokomiale Infektion". Der Gesetzgeber hat im Juni 2011 das Infektionsschutzgesetz geschaffen, um dieser Gefahr zu begegnen. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet medizinische Einrichtungen zur Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts. Dr. Rauhaus ist als Rechtsanwalt für das Arzthaftungsrecht mit den Gesetzen und der besonderen Rechtsprechung in diesem Bereich vertraut. Er vertritt seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Dabei versucht er eine Lösung zu finden, die insbesondere für den betroffenen PatientenSeiten akzeptabel ist. Gelegentlich reicht schon ein kurzer Schriftwechsel aus, um die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen.





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Datum: 26.07.2018 - 10:51 Uhr
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