Erneute Schadensersatzzahlungen im Diesel-Abgasskandal: LG Frankfurt am Main verurteilt VW
Frankfurt am Main greift nicht nur mit Fahrverboten im Abgasskandal durch, sondern auch mit Urteilen am ortsansässigen Landgericht. Unser Mandant bekam nun das Recht auf Schadensersatzzahlungen zugesprochen.
Der Kläger kaufte im Februar 2013 einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion, dessen Motor vom Typ EA 189 vom Abgasskandal betroffen ist. Um die unzulässige Abschalteinrichtung zu deaktivieren forderte das Kraftfahrtbundesamt Dieselfahrer dazu auf, ein Softwareupdate von VW installieren zu lassen. Dieser Aufforderung kam die Klägerin nach, erklärte vor Gericht aber, dass die Folge dieses Updates ein erhöhter Verschleiß verschiedener Bauteile sei. Zudem habe sie ein Recht auf Schadensersatz, da sie durch die Softwaremanipulation arglistig getäuscht wurde.
Obwohl VW beteuerte, es sei keine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden, gab das Landgericht Frankfurt am Main der Klägerin Recht und verurteilte die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz sowie Zinszahlungen Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Datum: 09.11.2018 - 17:06 Uhr
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