Schadensersatz im Abgasskandal: Fristsetzung ist entscheidend.

Schadensersatz im Abgasskandal: Fristsetzung ist entscheidend.

ID: 2003

Eine kompetente anwaltliche Beratung im Diesel Abgasskandal ist wichtig. Andernfalls kann ein Prozess möglicherweise verloren gehen, obwohl die Ausgangslage gut war.

Urteil des Landgerichts Dresden



Wer um seinen Schadensersatz im Abgasskandal nicht gebracht werden möchte, sollte sich von einem Rechtsanwalt im Diesel-Abgasskandal beraten lassen. Es lohnt sich, einen Rechtsanwalt im Diesel-Abgasskandal zu konsultieren. Denn um ein Verfahren auf Schadenersatz im Abgasskandal zu gewinnen, braucht es mehr als nur eine gute Ausgangslage.

Eine kompetente anwaltliche Beratung im Diesel Abgasskandal ist wichtig. Andernfalls kann ein Prozess möglicherweise verloren gehen, obwohl die Ausgangslage gut war.


Was passierte vor Gericht


Es war nicht der erste Fall im Abgasskandal, der für den Kläger unerwartet verloren ging. Vergleichbare Fälle im Hinblick auf Schadensersatz im Abgasskandal enden in der Regel im Sinne der klagenden Partei. Gescheitert sind die Kläger nicht, weil die Sachlage schwieriger war, als in den anderen Fällen. Die Kläger scheiterten vielmehr an formellen Erfordernissen, die das Gericht jedoch als erforderlich ansah. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Diesel-Abgasskandal hinzuzuziehen.


Die Nachfrist zur Behebung des Mangels darf nicht zu kurz bemessen sein


Der konkrete Fall spielte vor dem Landgericht Dresden. Das hatte die Klage abgewiesen, da der Kläger der beklagten Partei keine ausreichende Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt hatte. Das Gesetzt sieht vor, dass ein Rücktritt erst dann möglich ist, wenn eine Behebung des Mangels nicht erfolgt ist. Das bedeutet, dass der Kläger der beklagten Partei zuerst die Möglichkeit bieten musste, den Mangel zu beheben. Dazu musste der Kläger eine ausreichende Nachfrist setzen. Diese Regel gilt für alle Fälle, in denen ein Mangel vorliegt, nicht nur bei einem Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal.



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Datum: 12.12.2018 - 18:04 Uhr
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