Schadensersatz im Abgasskandal
Klagen auf Schadensersatz im Abgasskandal rund um den VW-Konzern haben überwiegend Erfolg. Gerichte sehen in der Regel Fahrzeuge von VW, in denen eine manipulierte Software installiert ist, als mangelhaft an.
Klagen auf überwiegend erfolgreich
Klagen auf Schadensersatz im Abgasskandal rund um den VW-Konzern haben überwiegend Erfolg. Gerichte sehen in der Regel Fahrzeuge von VW, in denen eine manipulierte Software installiert ist, als mangelhaft an. Dieser Mangel ist in vielen Klagen auf Schadensersatz im Abgasskandal die rechtliche Basis. Damit eine Klage Erfolg hat, braucht es aber eine gute Vorbereitung, die in der Regel ein Anwalt bietet. Denn ein Anwalt weiß, worauf es bei einer Klage ankommt.
Wer eine Frist versäumt, nicht einhält oder zu kurz bemisst, kann vor Gericht eine Niederlage erleiden. Dies ist bei einer Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal bereits passiert.
Worum ging es?
Im September 2014 erwarb der Kläger in einem Autohaus einen VW Tiguan. Motiv für den Kauf war die Motorisierung des Wagens mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189. Der Wagen wurde bezahlt und im Folgemonat übergeben. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals rund um manipulierte Fahrzeuge der Marke Volkswagen wurde der Käufer von der VW AG informiert, dass auch sein Fahrzeug von dem Skandal betroffen sei.
Der Käufer wurde darüber informiert, dass sein Wagen mit einer Software ausgestattet ist, welche zwischen einem Betrieb auf dem Prüfstand und dem realen Fahrbetrieb im Straßenverkehr unterscheiden kann. Beim Betrieb auf dem Prüfstand schaltet die Software in einem anderen Betriebsmodus, um so weniger Emissionen zu verursachen. Die VW AG informierte den Käufer auch darüber, dass an einer Lösung gearbeitet werde und er den Wagen weiterhin im Straßenverkehr nutzen könne.
Der Käufer stellte zunächst keine Forderung auf Schadensersatz im Abgasskandal, sondern forderte von Volkwagen die Verbesserung des Mangels. Volkswagen bat um etwas Geduld und verwies darauf, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Kurz darauf erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Obwohl VW ein Update zur Behebung des Mangels angeboten hatte, hielt der Käufer am Rücktritt fest und verweigerte auch die Installation des Updates.
Gericht gibt dem Käufer grundsätzlich Recht
Das Gericht teilte die Ansicht des Käufers, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet sei und ein Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal daher grundsätzlich besteht. Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass die Manipulation der Abgaswerte dem Käufer beim Kauf des Fahrzeuges nicht bekannt war. Ein anderer Grund liegt darin, dass die Zulassung des Fahrzeugs durch Herbeiführen dieser Täuschung erfolgte. Außerdem entspricht das Fahrzeug nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften. In vergleichbaren Fällen bekommen die Kläger vor Gericht Recht und erhalten Schadensersatz im Abgasskandal. Im konkreten Fall unterlag der Kläger, da die Frist zur Nachbesserung nach Ansicht des Gerichts zu kurz bemessen war.
Eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung wird vom Gericht vorausgesetzt
Damit eine Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal Erfolg hat, muss der Kläger der beklagten Partei die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels anbieten. Das passiert, indem der Kläger eine Nachfrist setzt. Diese Nachfrist muss aber zumutbar, also angemessen sein. Im konkreten Fall war die Nachfrist zu kurz. Eine juristische Beratung durch einen Anwalt schon weit vor Erhebung der Klage wäre hier hilfreich gewesen.
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Datum: 21.12.2018 - 17:05 Uhr
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