Ukraine führt Zwangsumtausch für Exporterträge wieder ein
Ukrainisches Parlament beschließt die Wiedereinführung von eines 50% Exportertragsumtausches für ausländische Währungen in ukrainische Hriwna.

Innerhalb von 5 Tage müssen mindestens 50% der Fremdwährungen bei einer ukrainischen Bank umgetauscht sein. Die Bezahlung des Exportgeschäftes muss nun nach dem neuen Gesetz nun nach 90 Tagen statt nach 180 Tagen erfolgen. Das Gesetz wurde von einem Abgeordneten der Fraktion von Premierministerin Julia Timoschenko eingebracht.
Diese Regelungen bzgl. eines Zwangumtausches für Exporteinnahmen, wurden am 1. April 2005 von der National Bank und der Regierung der Ukraine gestrichen sowie der Zahlungszeitraum wurde im Mai 2007 von 90 Tagen auf 180 Tagen verlängert.
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Datum: 25.06.2009 - 12:26 Uhr
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Art der Fachartikel: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.07.2009
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