Öffentliche Fördermittel - die optimale Unternehmensfinanzierung
Trotz Finanzkrise und angeblicher Kreditklemme bilden die EU / öffentlichen Fördermittel immer noch eine optimale Möglichkeit der Unternehmensfinanzierung im Mittelstand.

Kronberg, 15.01.2009- Deutschland gehört zu den größten Nettobeitragszahlern in der Europäischen Union. Ein Großteil dieser Beiträge fließt aus Brüssel wieder in die deutsche Wirtschaft zurück, in Form von öffentlichen Fördergeldern für die mittelständische Wirtshaft. Umso erstaunlicher ist es, dass jährlich nur zweidrittel der bereitgestellten Fördermittel beantragt und abgerufen werden.
Öffentliche (EU) Fördermittel werden überwiegend als zinsverbilligte Darlehen, z. B. für Investitionen, Gründung und Wachstum, Arbeitsplatzsicherung sowie Eigenkapitalbeschaffung oder Beteiligungen gewährt. Aber auch Zuschüsse (nicht rückzahlbare Beihilfen) zu innerbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind möglich.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelfirmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (KMU), die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Nach den EU-Kriterien für KMU sind dies Firmen mit maximal 250 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz bis zu € 50 Mio und/oder einer Bilanzsumme bis zu € 43 Mio. Die Firma muss außerdem unabhängig sein, d. h. für verbundene Unternehmen gilt das Konsolidierungsprinzip.
Grundsätzlich kann jeder Unternehmer von EU Fördermitteln profitieren wenn er Projekte und Maßnahmen plant, die mittel- und langfristig wirtschaftlich sinnvoll erscheinen und mit deren Realisierung bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Entsprechend den entwicklungspolitischen Zielen der EU stehen je nach den Kriterien Verwendungszweck, Firmenstatus, Art, Umfang und Ort der Investition mehrere Hundert Förderprogramme und -richtlinien zur Verfügung. Sich in diesem "Dickicht von Verordnungen" zurechtzufinden, ist auch für Experten nicht immer ganz einfach.
Die EU (öffentlichen) Fördergelder werden in den meisten Fällen nicht direkt bei den EU Behörden in Brüssel beantragt. In Deutschland sind die Adressaten der Förderanträge staatliche Institutionen wie z. B. die KfW Bankengruppe, die Investitions- und Bürgschaftsbanken, Bundes- und Landesministerien, u. v. a. Oft werden die Förderanträge in enger Absprache mit einer Privatbank, meistens der Hausbank, erstellt und an den "Programm-Mandator" durchgereicht.
Die Links www.cordis.europa.eu , www.kfw-mittelstandsbank.de und www.ixpos.de geben einen generellen Überblick über die EU Förderthematik. Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne - auch mit einer kostenfreien Erstberatung - zur Verfügung.
Luk Linn
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Datum: 15.01.2009 - 14:24 Uhr
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Art der Fachartikel: Finanzinformation
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Freigabedatum: 15.01.2009
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