Badische Zeitung: Wartezeit beim Facharzt: Halbherziger Vorschlag - Kommentar von Thomas Fricker
ID: 1000273
Terminmanagement müsse in den Händen der Ärzte bleiben, verlangt der
Präsident der Bundesärztekammer. Damit wendet sich Montgomery gegen
die Idee der Koalition, Patienten einen Termin beim Facharzt binnen
von vier Wochen zu garantieren. Bisher sieht das Terminmanagement bei
Fachärzten häufig so aus, dass Privatpatienten umgehend,
Kassenversicherte aber nur nach monatelanger Wartezeit untersucht
werden. Das mag betriebswirtschaftlich verständlich sein, dem Ansehen
der Zunft dient diese Praxis nicht - und dem Patientenwohl auch
nicht. Eben deshalb greift Schwarz-Rot hier ja ein. Mit ihrem Plan,
den Patienten den direkten Gang zum Krankenhausarzt zu erlauben, wenn
ein Termin beim niedergelassenen Facharzt unangemessen spät zustande
kommt, übt die neue Bundesregierung fraglos Druck auf die Ärzte aus.
Heilsamen Druck. Zumindest dürfte er effektiver wirken als
Montgomerys halbherziges Gegenmodell einer "dringlichen Überweisung".
Ist eine gewisse Dringlichkeit nicht immer gegeben, wenn der Hausarzt
der Ansicht ist, die Beschwerden eines seiner Patienten sollte ein
Spezialist behandeln? Wichtig sei, sagt der Ärzte-Funktionär, dass
Termine beim Facharzt weiterhin aus medizinischen Gründen vergeben
werden. Wohl wahr. Ein Verbot, bei Terminvergaben zwischen
Privatversicherten und Kassenpatienten zu unterscheiden, käme diesem
Prinzip am ehesten entgegen.
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Anselm Bußhoff
Telefon: 07 61 - 4 96-0
redaktion@badische-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2013 - 22:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1000273
Anzahl Zeichen: 1722
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 573 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Badische Zeitung: Wartezeit beim Facharzt: Halbherziger Vorschlag - Kommentar von Thomas Fricker"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).