Ohoven: Schuldverschreibungsgesetz überarbeiten
– Beschlussvorlage realitätsfern
Bei allem Verständnis für das berechtigte Anliegen des Anlegerschutzes schieße die geplante Neuregelung weit über das Ziel hinaus. "Das einwöchige Rücktrittsrecht bei telefonischen Anlageberatungen öffnet Manipulationen bei Aktiengeschäften Tür und Tor", warnte Ohoven. Die Protokollierungspflicht bürde den Kreditinstituten zusätzliche Bürokratie auf.
Ohoven wies darauf hin, dass rund 75 Prozent der Wertpapiergeschäfte telefonisch abgewickelt werden. „Das zeigt die Praxisferne des Schuldverschreibungsgesetzes." Der Gesetzentwurf verstoße zudem gegen geltendes EU-Recht, das eine vergleichbare Rücktrittsklausel explizit ausschließe. Es zeige sich wieder einmal, so Ohoven, dass gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht bedeute.
Auch in der Bankbranche sieht man die Beschlussempfehlung kritisch:. „Damit würde den Kunden im Ergebnis die Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten Spekulation zulasten der Kreditinstitute eröffnet. Offenbar nimmt die Politik auch bewusst in Kauf, gegen zwingendes europäisches Recht zu verstoßen“, so der Zentrale Kreditausschuss (ZKA). Die Rücktrittsregelung widerspreche den EU-Vorgaben des Fernabsatzrechts, die ein solches Recht explizit ausschließen. Der ZKA befürchtet, dass Kreditinstitute telefonische Beratung künftig beschränken, was nicht im Sinne der Kunden sei.
Die Opposition im Bundestag forderte, dem Vorbild Großbritanniens zu folgen, und die provisionsabhängige Beratung zu stoppen. „Die bisherigen Provisionssysteme für Verkäufer und Vermittler von Finanzprodukten bieten unnötig viele Fehlanreize bei der Beratung, die in erster Linie zulasten der Kunden gehen“, monierte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann. Die Provisionszahlungen seien Teil des Problems bei mangelhaften Beratungen. Er verlangte „schnellstmöglich eine Lösung zur Beratervergütung“. Eine Meldung von NeueNachricht. Für den Inhalt ist NeueNachricht verantwortlich.
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Datum: 03.07.2009 - 10:37 Uhr
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