Neue OZ: Kommentar zu Belgien / Sterbehilfe / Recht
ID: 1001069
Ist Töten auf Verlangen wirklich eine geeignete Behandlung für
sterbenskranke Kinder und Jugendliche? Ganz sicher nicht. In Belgien
aber könnte diese Methode bald erlaubt sein.
Was in unserem Nachbarland als "Recht auf Euthanasie" beschönigt
wird, ist hierzulande aus gutem Grund verboten und hat einen üblen
Beigeschmack: Mit dem Stichwort Euthanasie verbinden wir
systematische Morde in der NS-Zeit. Damals mussten in Deutschland
unter anderem Tausende Säuglinge und Kleinkinder sterben, weil sie
behindert waren.
Die Befürworter in Belgien stellen die Tötung Kranker als eine
Erlösung von quälendem Leiden dar. Dieses Handeln aus Mitleid klingt
erst einmal wie ein Fortschritt, ist es jedoch nicht. Beistand,
Begleitung, Zuwendung und schmerzstillende Mittel sind die gebotene
Alternative zur Giftspritze.
Die schwer kranken Kinder und Jugendlichen brauchen Solidarität.
Fraglich ist, ob sie überhaupt in der Lage wären, eine
unwiderrufliche Entscheidung wie die über ihren Tod zu treffen.
Andere schwerwiegende Entscheidungen dürfen sie jedenfalls nicht
fällen.
Generell spricht gegen Euthanasie, dass sie in Belgien zu einer
allgemeingültigen Lösung für jene werden könnte, die ihren Lebensmut
verloren haben - selbst wenn sie nicht todkrank sind. Und ein
Schwerkranker, der das Angebot der Sterbehilfe nicht in Anspruch
nimmt, könnte unter Rechtfertigungsdruck geraten. Keine gute
Aussicht.
Christof Haverkamp
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Neue Osnabrücker Zeitung
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Datum: 02.01.2014 - 22:00 Uhr
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