Neues Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten / DFV-Vizepräsident Geiger: Länder müssen Start der Ausbildung regeln
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und Beratungszeit das "Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin
und des Notfallsanitäters" in Kraft getreten. "Damit wird zum einen
die Berufsausbildung des nichtärztlichen Personals auf dem Gebiet der
Notfallrettung im europäischen Rahmen harmonisiert, andererseits die
Ausbildung verlängert von bisher zwei auf nun drei Jahre", erklärt
Ludwig Geiger, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Ziel ist es, dass das nichtärztliche Personal noch besser als
bisher seine lebensrettenden Maßnahmen zum Wohle der Patienten
ausüben kann. Die parallel dazu notwendige Ausbildungs- und
Prüfungsordnung wurde im vergangenen Jahr durch den Bundesrat
mehrheitlich beschlossen. Diese schafft die Voraussetzung dafür, dass
in den Ländern die zur Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung
notwendigen Regelungen erarbeitet und in Kraft gesetzt werden können.
"Erstmals wurden die Feuerwehren sowohl über den DFV als
Spitzenverband als auch über die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren in den Prozess der Gesetzgebung von Beginn an in
das Verfahren eingebunden", würdigt Geiger. "Schließlich erbringen
die deutschen Feuerwehren einen großen Anteil der Leistungen in der
Notfallrettung und bilden bundesweit nichtärztliches Personal aus."
Nun ist es an den Ländern, schnell die notwendigen Regelungen zu
erarbeiten, damit die Ausbildung beginnen kann. "Das ist auch
insofern wichtig, als für die Fortbildung der jetzt schon tätigen
Rettungsassistentinnen und -assistenten enge Fristen im Gesetz
festgelegt sind, die kaum zu halten sein werden", befürchtet Geiger,
der im DFV-Präsidium für den Bereich Gesundheitswesen und
Rettungsdienst zuständig ist.
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Datum: 06.01.2014 - 12:06 Uhr
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