Patenttrolle sind ein rein US-amerikanisches Phänomen // Cohausz & Florack sieht das Patentsystem in Deutschland gut aufgestellt
So genügen nach bisherigem US-amerikanischem Recht schon vage Vorwürfe, um eine Firma in die Enge zu treiben. Das neue Gesetz sieht dagegen vor, dass die Kläger genaue Angaben zu dem angeblich verletzten Patent machen und auch die Patentinhaber sowie alle anderen benennen, die ein finanzielles Interesse an dem Schutzrecht haben. Zudem soll den Beklagten künftig der hohe Aufwand erspart bleiben, der dadurch entsteht, dass sie ihre gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Verfahren offenlegen. Auch Kostenerstattungsansprüche sollen den Beschuldigten durch das neue Gesetz ermöglicht werden. Diese konnten bislang in US-amerikanischen Patentprozessen nicht geltend gemacht werden. In Deutschland hingegen sind die Kosten, die bei einem Patentverletzungsverfahren auf beide Seiten zukommen, zunächst relativ symmetrisch verteilt. Kommt es zum Prozess, zahlt in der Regel der Unterlegene. „Trolle hätten unter diesen Umständen also hierzulande gar keinen Anreiz, andere Unternehmen unter Druck zu setzen“, so Schüll weiter.
Troll-Definition ist kein juristisches Argument
In der Auseinandersetzung mit dem Thema werde in Deutschland schon bei der Definition des Trolls ein entscheidender Fehler gemacht: Als Trolle werden häufig solche Unternehmen bezeichnet, die kein eigenes Geschäftsmodell haben, außer Patente geltend zu machen. „Diese Definition ist so nicht richtig und überzeugt auch keinen Richter“, sagt Schüll. Denn es sei durchaus vorstellbar, dass ein Unternehmen nicht selbst erfinderisch tätig ist und trotzdem über valide Patente verfügt. „Zum Vergleich: Wer ein Haus kauft und vermietet, muss es schließlich auch nicht vorher selbst gebaut haben.“ Der C&F-Anwalt sieht das deutsche Patentsystem insgesamt so gut aufgestellt, dass es einen Missbrauch in Form von dubiosen Patentklagen gezielt verhindert.
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Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
Christiane Hering
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Datum: 07.01.2014 - 18:33 Uhr
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Freigabedatum: 08.01.2014
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