WAZ: Tarifeinheit ist kein Selbstläufer. Kommentar von Stefan Schulte
ID: 1002234
Belegschaft sind zuweilen mächtiger als die Mehrheit, weil
unersetzbar. Entsprechend wussten sie zuletzt mit spektakulären
Streiks auch spektakuläre Lohnzuwächse durchzusetzen. Bei den
Betroffenen, etwa den Bahnfahrern und Fluggästen, schwand das
Verständnis dafür mit jedem Streik, bei Großgewerkschaften,
Arbeitgebern und der Politik war es nie da. Nun will diese Allianz
der Riesen die Macht der Kleinen brechen. Doch vielleicht
überschätzen sich die Großen da. Die Tarifeinheit gesetzlich
vorzuschreiben, ist ein juristisches Wagnis. Bis 2010 bestand die
Tarifeinheit nur deshalb, weil die Arbeitsgerichte stets entsprechend
entschieden. Das oberste Arbeitsgericht hat seine Meinung dazu aber
geändert. Kann die Politik ihm einfach per Gesetz vorschreiben, dass
es falsch lag? Denn der Widerspruch zwischen der Tarifeinheit im
Betrieb und der Koalitionsfreiheit des Einzelnen bleibt bestehen.
Letztere ist keine Kleinigkeit, sondern ein Grundrecht: Jeder
Arbeitnehmer darf wählen, wer seine Interessen vertreten soll und für
diese auch streiken. Die Tarifeinheit schränkt das Streikrecht ein.
Egal, wie die Koalition das lösen will - entscheiden werden am Ende
wohl die Verfassungsrichter.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.01.2014 - 19:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1002234
Anzahl Zeichen: 1554
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Gewerkschaften
Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Tarifeinheit ist kein Selbstläufer. Kommentar von Stefan Schulte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).