Erste Prüfeinrichtungen nach dem neuen Mess- und Eichgesetz zugelassen
ID: 1003055
Diese unabhängigen Stellen bilden ein zentrales Element des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013. Es ist ihre Aufgabe, vor dem Inverkehrbringen von Messgeräten festzustellen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie sind damit wichtige Garanten für die Messqualität in Deutschland. Mit der heutigen Anerkennung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH als Prüfstelle für Elektrizitätszähler wird die Prüfkompetenz in Deutschland langfristig gestärkt. Das ist ein gutes Zeichen auch im Hinblick auf die zukünftige Einführung von intelligenten Stromzählern in Deutschland, die ein wichtiger Baustein der Energiewende sind.
Das Mess- und Eichgesetz hat für die Wirtschaft, aber auch für jeden Einzelnen im täglichen Leben eine hohe praktische Bedeutung. Hiermit wird die Richtigkeit von Messungen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse gewährleistet. Strom-, Wasser- oder Gaszähler, Waagen, Tankzapfsäulen oder "Radarfallen", nur um einige wichtige Messgeräte zu nennen, werden vom gesetzlichen Messwesen erfasst.
Das neue Mess- und Eichgesetz tritt zwar in seinen wesentlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2015 in Kraft. Um jedoch einen störungsfreien Übergang auf das neue System zu ermöglichen, gelten einzelne Regelungen bereits mit der Verkündung.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 09.01.2014 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003055
Anzahl Zeichen: 1878
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erste Prüfeinrichtungen nach dem neuen Mess- und Eichgesetz zugelassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).