Journalistische Glaubwürdigkeit darf nicht leiden SWR-Intendant Boudgoust zu Nebentätigkeit von Moderatoren
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Journalistische Glaubwürdigkeit darf nicht leiden SWR-Intendant Boudgoust zu Nebentätigkeit von Moderatoren
Boudgoust: "Es wäre fatal, wenn die Glaubwürdigkeit unserer journalistischen Berichterstattung darunter leiden würde, dass manche Moderatoren den Hals nicht voll genug kriegen."
Vor dem SWR-Rundfunkrat in Baden-Baden am Freitag, 3. Juli 2009, sagte Boudgoust, in der öffentlichen Debatte seien zu viele Dinge in einen Topf gerührt und wichtige Aspekte gar nicht thematisiert worden. Das Grundrecht der Berufsfreiheit gelte auch für Fernsehmoderatoren, sagte der SWR-Intendant. Wenn dienstliche Interessen nicht tangiert werden und die journalistische Unabhängigkeit im Einzelfall nicht als gefährdet erscheint, könne man nach geltendem Arbeitsrecht einem Arbeitnehmer Nebentätigkeiten juristisch kaum untersagen. Dies, so Boudgoust, sei "kein Freibrief".
Es müsse vorher geprüft werden, ob dienstliche Interessen verletzt würden, und bei dieser Prüfung komme auch der Intensität der Nebentätigkeiten sowie ihrer Bezahlung große Bedeutung zu.
Es müsse bei der Diskussion um das Wie, um die objektive transparente Prüfung aller Umstände des Einzelfalls gehen.
In diesem Sinne habe der SWR strenge Vorgaben in seine Tarifverträge eingebaut und erst vor einigen Monaten in der Geschäftsleitung ein detailliertes Regelwerk verabschiedet, das die Unabhängigkeit aller Mitarbeiter sicherstellen soll.
Boudgoust: "Journalisten stellen hohe Ansprüche an die Unabhängigkeit von Politikern oder an andere Menschen mit öffentlichen Ämtern. Diese müssen auch für sie selbst Maßstab sein." Der SWR werde deshalb auch weiterhin jeden Antrag auf Nebentätigkeit einzeln und sorgfältig prüfen, um jeden Zweifel an der Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Berichterstattung von vornherein auszuschließen.
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 07221/929-2785, E-Mail: wolfgang.utz@swr.de
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Datum: 03.07.2009 - 17:26 Uhr
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