Neuausrichtung des Datenschutzes fuer das 21. Jahrhundert
ID: 100362
Neuausrichtung des Datenschutzes fuer das 21. Jahrhundert
Buersch:
Nach intensiven Beratungen und hartem Ringen beschliesst der Deutsche Bundestag heute das Gesetz zur Aenderung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Damit ist es entgegen mancher Unkenrufe gelungen, noch in dieser Wahlperiode den Grundstein fuer die notwendige Neuausrichtung des Datenschutzes im nicht-oeffentlichen Bereich zu legen.
Mit einer ganzen Reihe von Regelungen reagieren wir auf die Datenschutzskandale der Vergangenheit. Durch deutlich verbesserte Auskunftsansprueche, Dokumentations- und Informationspflichten, erweiterte Bussgeldtatbestaende und eine Staerkung der Datenschutzaufsicht wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffener Buerger gegenueber Unternehmen und anderen privaten Dritten wirksamer geschuetzt.
Kuenftig muss dokumentiert werden, woher Adressdaten stammen, und hierueber Auskunft erteilt werden. Wer unrechtmaessig erlangte Daten speichert, muss die hiervon Betroffenen unverzueglich informieren, wenn Schaden droht. Das gilt beispielsweise bei unrechtmaessig erlangten Daten ueber Kontoverbindungen oder Kreditkarten. Mit einer detaillierten Pflicht, den Umfang und Inhalt von Auftraegen schriftlich zu dokumentieren und deren Einhaltung regelmaessig zu kontrollieren, reagieren wir zielgenau auf den Datenmissbrauch bei der Ueberwachung von Bahnbeschaeftigten durch externe Detekteien. Zugleich schaffen wir durch die neu in das Bundesdatenschutzgesetz eingefuegte Generalklausel zum Arbeitnehmerdatenschutz Rechtsklarheit und setzen das Signal, dass wir in der kommenden Wahlperiode ein eigenstaendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz schaffen werden.
Das Gesetz ist der Grundstein fuer ein verbessertes Datenschutzregime im nicht-oeffentlichen Bereich. Mit ihm heben wir auch die Bedeutung der Datensicherheit durch Verschluesselung, Anonymisierung und Pseudonymisierung hervor.
In der der kommenden Wahlperiode muessen weitere Schritte folgen. Dabei muss auch ueberprueft werden, inwieweit das Gesetz einen verantwortungsvollen Umgang der Wirtschaft mit den Kundendaten sicherstellt.
Der wesentliche Inhalt der Gesetzesnovelle in Stichpunkten:
- Fuer die Datenuebermittlung zu Werbezwecken sieht das Gesetz grundsaetzlich eine Einwilligung vor. Auf jeden Fall ist bereits bei Vertragsabschluss auf das Widerspruchsrecht gegen die Uebermittlung und Nutzung von Adressdaten zu Werbezwecken hinzuweisen. Die Werbesendung muss die Herkunft der Adressdaten erkennen lassen.
- Die Weitergabe von Adressdaten ist kuenftig grundsaetzlich zwei Jahre zu dokumentieren und darueber Auskunft zu erteilen.
Bei der blossen Nutzung von Adressdaten muss die verantwortliche Stelle erkennbar sein.
- Wird unrechtmaessig Kenntnis von sensiblen Daten erlangt und besteht ein erhebliches Missbrauchsrisiko, so sind die Betroffenen und die Aufsichtsbehoerde zu informieren - erforderlichenfalls oeffentlich. Das wird beispielsweise bei Kreditkartendaten der Fall sein.
- Deutliche Konkretisierung und Praezisierung der Dokumentations- und Ueberwachungspflicht des Auftraggebers bei der Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Deutsche Bahn).
- Zusaetzliche Bussgeldtatbestaende (zum Beispiel bezueglich der Dokumentationspflichten etwa bei der Auftragsdatenverarbeitung - vgl. DB und Detekteien), moderate Erhoehung des Bussgeldrahmens.
- Umfassende Befugnis der Datenschutzbehoerden: Bislang koennen sie nur die Beseitigung technischer oder organisatorischer Maengel anordnen, nicht aber sonstiger Verstoesse. Diese Luecke wird geschlossen, die Anordnungsbefugnis wird erweitert (§ 38 Absatz 5 BDSG).
- Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten erhalten denselben besonderen Kuendigungsschutz wie Betriebsraete.
- In das Bundesdatenschutzgesetz wird eine Generalklausel zum Arbeitnehmerdatenschutz eingefuegt. Sie schafft Rechtssicherheit und Transparenz fuer das geltende Recht.
- Die Bedeutung der Pflicht zur Datensicherheit, namentlich die Nutzung der Moeglichkeiten zu anonymisieren und zu pseudonymisieren, wird hervorgehoben.
- Die Auswirkungen des Gesetzes sind zu evaluieren.
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Datum: 03.07.2009 - 17:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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