Erste Urteile: Verstoß gegen die Button-Pflicht ist abmahnfähig

Erste Urteile: Verstoß gegen die Button-Pflicht ist abmahnfähig

ID: 1004240
(PresseBox) - Onlinehändler aufgepasst: Wie nicht anders zu erwarten war, wird die Einhaltung der sogenannten Button-Lösung mit Argusaugen von abmahnbereiten Wettbewerbern überwacht. Bekanntlich muss der Button, mit dem der Verbraucher einen Vertrag abschließt, entsprechend klar und deutlich beschriftet sein.
Das Landgericht Berlin hatte jetzt zu urteilen, ob es genügt, wenn auf dem Button steht:
?Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)?
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das unproblematisch ist, da ja doch recht deutlich erkennbar ist, dass ein zahlungspflichtiger Vertragsschluss erfolgt.
Trotzdem hat das Landgericht Berlin geurteilt, dass die Verwendung dieses Buttons gegen § 312g Absatz 2 Satz 1 BGB (?Button-Pflicht?) verstößt und damit wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann.
Zitate aus dem Urteil:
?Die Schaltfläche der Beklagten ist zwar gut lesbar, verwendet aber nicht - erst recht nicht ausschließlich - die Worte ?zahlungspflichtig bestellen".
Ebenso fehlt es an einer stattdessen noch möglichen ?entsprechenden eindeutigen Formulierung", die unmissverständliche Hinweise auf den Rechtsbindungswillen und das Entstehen einer Zahlungspflicht erfordert.
Dies ist nach den Motiven des Gesetzes nicht der Fall, wenn wie vorliegend das Wort ?anmelden" gebraucht wird, weil diese Handlung noch eine Vorbereitungshandlung - ob ?verbindlich" oder nicht, ob zu einem zahlungspflichtigen Reisevertrag oder nicht - nahe legt.
Schließlich sind längere Texte ? ?nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen'", § 312g Abs. 3 Satz 2 BGB - wie von der Beklagten verwendet von vornherein unzulässig, da sie die Eindeutigkeit beeinträchtigen."
(LG Berlin, Urteil vom 17.07.2013, Az. 97 O 5/13)
Unser Tipp
Also gilt es, um jedwede Gefahr auszuschließen, den Bestellbutton wirklich ausschließlich entsprechend der Formulierung in § 312g BGB mit ?zahlungspflichtig bestellen? beschriften.


Jede andere Formulierung birgt das Risiko, dass eine Auslegung ergeben kann, dass ? evtl. auch durch Begleitumstände ? der Verbraucher nicht eindeutig erkennen kann, dass es sich um eine kostenpflichtige Bestellung handelt.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  ITB 2014: Die geheimen Tempelritter
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.01.2014 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1004240
Anzahl Zeichen: 2970

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erste Urteile: Verstoß gegen die Button-Pflicht ist abmahnfähig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z