Datenschutzpannen: Medien berichten, Behörden mauern
München, 15. Januar 2014 – Die Zahl der in Deutschland öffentlich gewordenen Datenpannen hat im Jahr 2013 erstmals seit 2009 wieder zugenommen. Wenig auskunftsfreudig zeigen sich aber die Datenschutzbehörden, berichtet das Projekt Datenschutz.
Ebenso hat das Projekt zusätzlich Akteneinsicht bei den Datenschutzbehörden der Länder beantragt. Dort müssen zwar so genannte „nichtöffentliche Stellen“ seit 2009 gemäß §42a des Bundesdatenschutzgesetzes (1) melden. Es ist aber zu vermuten, dass die Motivation der Unternehmen sich wegen der weichen Auslegung des Paragraphen in engen Grenzen hält. Aus dem gleichen Grund ist auch die Auskunftsbereitschaft der Behörden gering, weil nicht verpflichtend. Lediglich der Berliner und der Thüringer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gaben Auskunft, die übrigen 14 Bundesländer reagierten nicht auf die Anfragen von Projekt Datenschutz oder verweigerten die Herausgabe der Informationen.
Die Einsicht in die Akten der Berliner und Thüringer Datenschutzbehörden hat die Vermutung nach einer hohen Dunkelziffer bestätigt. Das Projekt Datenschutz machte zahlreiche Vorfälle ausfindig, die bislang noch nicht öffentlich geworden waren. Neun Vorfälle aus dem Jahr 2013 und 14 Vorfälle aus dem Jahr 2012 konnte das Projekt so in seiner Übersicht nachtragen.
Insgesamt 50 von den Medien, Einzelpersonen sowie den Ländern Berlin und Thüringen gemeldete Vorfälle verzeichnete das Projekt Datenschutz im Jahr 2013, und damit deutlich mehr als für das Jahr 2012 (38). Zum ersten Mal seit 2009 ist damit die Zahl der in Deutschland bekannt gewordenen Datenschutzpannen wieder angewachsen.
„Der Wiederanstieg von Datenschutzvorfällen ist alles andere als erfreulich“, kommentiert Alain Blaes, Geschäftsführer von PR-COM und Initiator von Projekt Datenschutz das Ergebnis, „auch wenn ein Teil der Meldungen wohl auf das gesteigerte Interesse der Medien durch die Snowden-Affäre zurückzuführen ist. Unser Verdacht, dass bei weitem nicht alle Vorfälle öffentlich werden, hat sich leider als berechtigt erwiesen. Der Gesetzgeber, der eigentlich um Aufklärung bemüht sein müsste, versagt, denn er verpflichtet die Behörden nicht dazu, die ihnen gemeldeten Datenpannen zu veröffentlichen. Dass sie bei Nachfragen mauern, ist umso bedauerlicher. Transparenz geht anders.“
Eine detaillierte Übersicht der Datenpannen aus dem Jahr 2013 ist unter www.projekt-datenschutz.de verfügbar.
(1) http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__42a.html
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Datum: 15.01.2014 - 14:42 Uhr
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Freigabedatum: 15.01.2014
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