Jetzt Namen von Glibberschinken-Herstellern nennen

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Jetzt Namen von Glibberschinken-Herstellern nennen



(pressrelations) - nkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und den Veroeffentlichungen der hessischen Lebensmittelueberwachung ueber Schinken-Imitate erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Nicht nur bellen, endlich auch mal beissen. Mit der Aenderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs wurde auf Druck der SPD die Verbraucherinformation in Deutschland weiter verbessert. Wir konnten im Vermittlungsausschuss durchsetzen, dass die rechtlichen Vorgaben fuer eine Information der Oeffentlichkeit ueber Missstaende im Bereich Lebens- und Futtermittel weiter abgesenkt werden. Die CDU/CSU hatte sich bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss (wieder einmal) gegen jegliche Ausweitung der Verbraucherinformation ausgesprochen.

Wenn das hessische Ministerium fuer Verbraucherschutz nun auf die Irrefuehrung von Verbrauchern durch Schinkenimitat aufmerksam macht, ist das gut. Aber warum werden die Namen der Uebeltaeter nicht genannt? Ab jetzt liegen die rechtlichen Voraussetzungen dazu vor.

Hessische Lebensmittelkontrolleure hatten festgestellt, dass bei rund 68 Prozent aller in der Gastronomie entnommenen Proben nicht richtiger Kochschinken, sondern ein kuenstlich hergestelltes Imitat verarbeitet worden war. Die Produkte bestehen laut Aussagen des Ministeriums aus einem grossen Anteil von schnittfestem Staerke-Gel, in das kleine Fleischstuecke eingebettet sind.


2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de


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Datum: 06.07.2009 - 12:03 Uhr
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