Handlungsanleitung der Datenschützer für Werbung&Marketing
ID: 1007471

(PresseBox) - Der so genannte Düsseldorfer Kreis (das ist der Arbeitskreis, in dem sich regelmäßig die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur gemeinsamen Beratung und Abstimmung treffen) hat in einem praktischen Leitfaden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die für die Behandlung von personenbezogenen Daten für Werbung & Marketing herangezogen werden können.
Den kompletten Leitfaden können Sie unter folgender Adresse als PDF erhalten:
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Anwendungshinweise_Werbung.pdf
Aus anwaltlicher Sicht kann nur jedem Unternehmer und Unternehmen geraten werden, diese Empfehlungen zu beherzigen und umzusetzen bzw. zusammen mit einem spezialisierten Anwalt die Liste abzuarbeiten. Werden alle Anforderungen erfüllt, kann man sich zumindest sicher sein, kein Datenschutzthema im Bereich Werbung & Marketing mehr zu haben.
Nach meiner Praxiserfahrung dürfte es kaum ein Unternehmen geben, das zurzeit alle Anforderungen erfüllt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass mit diesem Leitfaden nunmehr eine strukturierte Lektüre geschaffen wurde, die es ermöglicht, die eigenen Marketingprozesse kritisch zu beleuchten und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Unser Tipp
Der Leitfaden sollte für alle Marketing-Abteilungen zur Pflichtlektüre werden. Noch viel zu oft werden die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz missachtet, oftmals schlicht aus Unkenntnis.
Nehmen Sie das am Besten gleich auch zum Anlass, genauso kritisch Ihre innerbetrieblichen Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Wir stehen Ihnen dazu gerne zur Seite und unterstützen und beraten praxisnah und rechtssicher.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 20.01.2014 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1007471
Anzahl Zeichen: 2394
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Handlungsanleitung der Datenschützer für Werbung&Marketing"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).