Clerical Medical (CMI): Urteile des BGH stärken Erfolgsaussichten der Anleger
ID: 1007788
Clerical Medical (CMI): Urteile des BGH stärken Erfolgsaussichten der Anleger
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html Klagen gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical sind nach BGH-Urteilen sehr erfolgversprechend.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Abschluss von Lebensversicherungen war lange eine beliebte Möglichkeit, das Leben im Alter abzusichern. Davon wollte offenbar auch der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Ltd. profitieren als er auf den deutschen Markt drängte und lockte häufig mit sehr lukrativen Angeboten. Im Zuge der Finanzkrise wurde es aber offenbar schwieriger, die hohen Versprechungen wirklich einzulösen. Die Anleger sollten sich daraufhin beispielsweise mit kürzeren Laufzeiten ihrer zugesagten Leistungen zufrieden geben. Doch mit Urteilen vom 11.07.2012 entscheid der BGH in mehreren Fällen gegen Clerical Medical.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Clerical Medical-Kunden Anspruch auf die volle Zahlung, der sich aus der Police ergebenen Leistungen oder auch Schadensersatzansprüche haben. Darüber hinaus stellte der BGH auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht fest. Immer mehr Gerichte folgen inzwischen dieser anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH.
Natürlich ist immer der Einzelfall entscheidend. Clerical Medical verweist offenbar häufiger darauf, dass die Aufklärungspflicht nicht verletzt worden sei und im persönlichen Beratungsgespräch eine Beschränkung der Auszahlungsansprüche vereinbart wurde. Doch diese Taktik ist in vielen Fällen offenbar nicht von Erfolg gekrönt, da CMI scheinbar den nötigen Beweis für diese angeblich vereinbarte Beschränkung nicht erbringen kann. Ähnlich verhält es sich wohl auch bei Schadensersatzansprüchen gegen Clerical Medical.
Bei dem Altersvorsorgemodell "Wealthmaster Noble" erkannte der BGH, dass es sich um ein typisches Anlagegeschäft handele. Dementsprechend müsse der Anleger auch über sämtliche Risiken, die mit dieser Kapitalanlage verbunden sind, aufgeklärt werden.
Nach den Urteilen des BGH und auch von verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten sind die Chancen für Anleger, ihre Ansprüche gegen Clerical Medical auch jetzt noch durchzusetzen, weiter gestiegen. Zur Wahrung ihrer Interessen sollten sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der den Einzelfall rechtlich einschätzen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten kann.
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 21.01.2014 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1007788
Anzahl Zeichen: 2705
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Clerical Medical (CMI): Urteile des BGH stärken Erfolgsaussichten der Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
PROKON: Planinsolvenz scheint unvermeidlich ...
http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Prokon: Inzwischen wurden Genussrechte in Höhe von mehr als 216 Millionen Euro gekündigt (Stand 16.01.2014, 13 Uhr). Die angekündigte Planinsolvenz scheint daher unvermeidlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düss
Vereinte Nationen berufen wissenschaftlichen Beirat / UN-Generalsekretär Ban Ki-moon eröffnet erste Sitzung in Berlin ...
Am 30. und 31. Januar 2014 treffen sich in Berlin erstmals 26 internationale Wissenschaftler im Auftrag der UNO. Sie werden die Vereinten Nationen künftig zu Nachhaltigkeitsthemen wie Ernährungssicherheit, Wasserknappheit, Klimawandel oder demografische Entwicklung beraten. Der Beirat wird von
Thüringische Landeszeitung: Die Ware Mensch / Kommentar von Gerlinde Sommer zur Vermittlungsprämie an niedergelassene Ärzte für die Überweisung von Patienten an Krankenhäuser ...
Eigentlich ein Unding: Der Arzt kriegt Geld dafür, dass er seinen Patienten einem bestimmten Krankenhaus zuweist. Eigentlich ganz klar: Wo der Mensch zur Ware wird, da wird auch mit ihm gehandelt. Jetzt soll damit Schluss sein - übrigens begleitet von der Versicherung, dass es das so in Thüri
Thüringische Landeszeitung: Afrikanische Risiken / Kommentar von Bernd Hilder zum EU-Militäreinsatz in Zentralafrika unter Beteiligung der Bundeswehr ...
Erst Frankreichs hastiger Militäreinsatz in Mali, jetzt der in Zentralafrika. Und wo dann? Wenn die EU jetzt den Franzosen zu Hilfe eilt, dann muss sie wissen, welches Risiko sie damit eingeht. Denn blutige politische oder religiöse Konflikte und den Vormarsch von Islamisten und Terroristen,




