Infinus Gruppe: Skandal weitet sich aus

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Infinus Gruppe: Skandal weitet sich aus



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/infinus.html Im Skandal um die Infinus / Future Business Gruppe ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen zwei weitere Tatverdächtige. Zudem gibt es den Verdacht der Geldwäsche in Österreich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Skandal um die Infinus / Future Business Gruppe zieht weitere Kreise. Nach übereinstimmenden Medienberichten ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft inzwischen gegen zehn Tatverdächtige. Ihnen wird der Verdacht auf "unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage in Emissionsprospekten" vorgeworfen. Auch der Verdacht eines ausgeklügelten Schneeballsystems steht weiter im Raum. Von dem Schaden, der auf 400 Millionen Euro geschätzt wird, sollen rund 25.000 Anlegern betroffen sein.

Die Ermittlungen haben sich auch in Österreich ausgebreitet. In Wien wird nach Medienberichten gegen eine Reihe von Personen ermittelt, die im Verdacht stehen, durch den Kauf von Versicherungspolicen Geld "gewaschen" zu haben.

Seit der Razzia Anfang November 2013 bei der Infinus Gruppe häufen sich die schlechten Nachrichten für die Anleger. Nicht nur die Future Business KGaA und die Prosavus AG befinden sich im vorläufigen Insolvenzverfahren, sondern auch mehrere Tochtergesellschaften. Dabei handelt es sich u.a. um die Infinus Financial Partner AG (Az: 532 IN 2322/13), die Infinus AG Ihr Kompetenzpartner (Az: 532 IN 2300/13), die Infinus Hausverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2303/13), die Infinus PR & Marketing GmbH (Az: 532 IN 230/13), die FuBus Plus 1 Vermögensverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2289/13), die Capital Business GmbH (Az: 532 IN 2299/13), die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH (Az: 532 IN 2302/13) und die ecoConsort AG (Az: 531 IN 2288/13).

Im Februar soll voraussichtlich das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA eröffnet werden. Die Anleger müssen dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten die Anleger haben, um möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Totalverlust ihres investierten Geldes abzuwenden.



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Datum: 21.01.2014 - 09:55 Uhr
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